Die Verwaltung nimmt wie folgt
Stellung:
Die
Verwaltung hat zwischenzeitlich Kontakt mit der Stadt Dresden aufgenommen. Das
in dem Antrag bezeichnete Online-Portal wurde erst vor kurzem eingerichtet und
von daher liegen noch keine Erfahrungswerte über Akzeptanz und Effizienz vor.
Insbesondere liegen keine Zahlen dahingehend vor, wie hoch der Rückgang
sogenannter illegaler Straßenmusiker ist. Dies liegt allerdings in erster Linie
darin begründet, dass die jetzt in Dresden geltenden Regelungen erst aus
neuerer Zeit stammen.
Im
Übrigen lagen in Dresden allein die Kosten für die Programmierung des Portals
bei ca. 27.000,00 Euro. Diese Haushaltsmittel stehen der Verwaltung nicht zur
Verfügung.
Beim Standes-, Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Mainz ist im Jahr 2017 durchschnittlich eine Beschwerde pro Woche eingegangen. In Anbetracht dieser Zahl vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass sich das bisher geübte Verfahren bewährt hat und dementsprechend beibehalten werden sollte.