1.
Der Stadtvorstand empfiehlt und der Stadtrat beschließt,
Herrn Peter Erdmann,
Weifert-Janz-Straße 30, 55122 Mainz
als künftigen Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Mainz II
(Ebersheim, Finthen, Gonsenheim, Laubenheim, Mombach)
vorzuschlagen.
2.
Der Stadtvorstand empfiehlt und der Stadtrat beschließt,
Herrn Axel Braun, Adam-Karrillon-Straße 22, 55118 Mainz
als stellvertretenden Schiedsmann für alle Bezirke vorzuschlagen.
Ergänzende
Informationen
Die rheinland-pfälzischen Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte des Landes und üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Durch den von ihnen abgelegten Amtseid sind sie zur absoluten Verschwiegenheit und zur unparteiischen Amtsführung verpflichtet.
Die Schiedsperson steht allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Mainz zu einer außergerichtlichen Streitschlichtung zur Verfügung. Die Schiedsperson ist „Schlichter" in nachstehenden Privatklagedelikten (Straftaten), in denen der Gesetzgeber zwingend einen vorgerichtlichen Güteversuch vorgeschrieben hat
( § 380 Strafprozeßordnung)
• Beleidigung
• Körperverletzung
• Sachbeschädigung
• Hausfriedensbruch
• Bedrohung
• Verletzung des Briefgeheimnisses.
Auf freiwilliger Basis können die Schiedsperson auch in zivilrechtlichen
Streitigkeiten vermögensrechtlicher Art, also z. B. Mietzinsstreitigkeiten,
Schadensersatzansprüche u.a.m., in
Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht sowie in Streitigkeiten über Ansprüche
wegen Verletzung der persönlichen Ehre tätig werden.
Finanzielle
Auswirkungen
Die Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte erhalten eine Entschädigung durch das Land Rheinland-Pfalz.
Die Stadt Mainz ist lediglich für die Büroausstattung und die Sachkosten zuständig, die sich aber alleine durch die Wiederbesetzung nicht wesentlich verändern werden.