Betreff
Antrag auf Zurückstellung des Punktes 4 des Bauantrags (Aktenzeichen: 63 BV-2017-3401-2)
zur Errichtung eines KFZ-Stellplatzes im Vorgarten auf dem Grundstück Gemarkung Mainz, Flur 21, Flurstück 340 (Ehrhardstraße 25, Mainz-Oberstadt)
zur Errichtung eines KFZ-Stellplatzes im Vorgarten auf dem Grundstück Gemarkung Mainz, Flur 21, Flurstück 340 (Ehrhardstraße 25, Mainz-Oberstadt)
Vorlage
0115/2018
Aktenzeichen
2 63 10 Ob 71 11
Art
Beschlussvorlage Ausschüsse/Ortsbeiräte
Der Stadtvorstand empfiehlt, der Ortsbeirat
Mainz-Oberstadt nimmt zur Kenntnis, der Bau- und Sanierungsausschuss
beantragt in Kenntnis der Vorlage:
die Entscheidung über die Zulässigkeit des Punktes 4 des
Bauantrages zur Errichtung eines KFZ-Stellplatzes im Vorgarten auf dem
Grundstück Gemarkung Mainz, Flur 21, Flurstück 340, (Ehrhardstraße 25,
Mainz-Oberstadt) gemäß § 172 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 15 Abs. 1 BauGB für die
Dauer von 12 Monaten zurück zu stellen.