Der Stadtvorstand / der Bau- und Sanierungsausschuss /der Wirtschaftsausschuss empfiehlt / der Stadtrat stimmt dem Abschluss des nachfolgenden Vertrages zu:

 

Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB zum Bebauungsplan "Am Steinbruch (W 103)" zwischen der Stadt Mainz und der Investorin (Gesellschaft Wilma Wohnen Süd RM GmbH)