a) Rahmenplan "Ehemalige Brauerei Wormser Straße"
hier: - Beschluss des Rahmenplanes
- Durchführung einer frühzeitigen Bürgerinformation gemeinsam mit der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
b) Bebauungsplanverfahren "Ehemalige Brauerei Wormser Straße (W 105)"
hier: - erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 B auGB
- Durchführung des Bauleitplanverfahrens im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13 a BauGB
- Vorlage in Planstufe I
- Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3Abs. 1 BauGB
- Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange
Der Stadtvorstand / der Bau- und Sanierungsausschuss/ der Ortsbeirat Mainz-Weisenau empfiehlt/
der Stadtrat beschließt
zu a) 1. den Rahmenplan "Ehemalige Brauerei
Wormser Straße"
2. die Durchführung einer Bürgerinformation zum
Rahmenplan gemeinsam mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs.1 BauGB zum Bebauungsplanverfahren "W 105",
zu b) 1. den erneuten Aufstellungsbeschluss gemäß
§ 2 Abs.1 BauGB,
2. das Bauleitplanverfahren im beschleunigten
Verfahren nach § 13 a BauGB
durchzuführen,
3. die
Vorlage in Planstufe I,
4. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im
Standardverfahren,
5. auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB zu
verzichten.