Betreff
Mitarbeiter Mainzer Bürgerhäuser GmbH (CDU)
Vorlage
1723/2017
Art
Anfrage (Stadtrat)

Die CDU-Stadtratsfraktion hatte bereits in der letzten Stadtratssitzung vom 27. September 2017 eine Anfrage zur in der Überschrift benannten Thematik eingereicht. Nach der Antwort der Verwaltung gibt es jedoch weitere offene Fragen.  Dies insbesondere nach der Beantwortung der Fragen 2 und 3, in der folgende Aussagen getroffen wurden: „Eine gesonderte Zeiterfassung für die Tätigkeit des Prokuristen erfolgt nicht“, sowie „Herr Drubba ist grundsätzlich außerhalb seiner Arbeitszeit als Prokurist tätig. Zeiten, die während der Arbeitszeit anfallen, werden ausgestochen.“

 

Es besteht eine Dienstvereinbarung der Stadt zur Regelung der Arbeitszeit und der Zeiterfassung. Diese Vereinbarung regelt eindeutig in Punkt 8 die Pflicht der Zeiterfassung. Darüber regelt die Vereinbarung in Punkt 1 Satz 2, dass nur Beschäftigte bei Eigenbetrieben/Beteiligungen mit eigenem Betriebs- oder Personalrat ausgenommen sind. Dies ist bei der Bürgerhaus GmbH nicht der Fall. Darüber hinaus verstößt diese Nichterfassung auch gegen § 16 Absatz 2 des Arbeitszeitgesetz (ArbZG).