Betreff
Zweckentfremdung von Wohnraum in der Stadt Mainz (CDU)
Vorlage
1722/2017
Art
Anfrage (Stadtrat)

Knapper Wohnraum ist in vielen Städten ein großes Problem. Das gilt seit langem auch für die Stadt Mainz. Gleichzeitig boomt in vielen Regionen bzw. Kommunen das Geschäft mit der Vermietung von Wohnungen, Zimmern oder Häusern. So werden viele Apartments statt regulär häufig tage- oder wochenweise auf Plattformen wie AirBnB oder booking.com angeboten. Auf den Homepages dieser beiden Anbieter kann man eine Vielzahl solcher Angebote auch aus Mainz finden. So werden etwa zehn von 42 Wohnungen im Osteiner Hof bei AirBnB zu hohen Preisen angeboten. Und auch einige neu gebaute Wohnungen im Zollhafen werden von den Käufern zweckentfremdet und für Preise ab 140 Euro pro Nacht offeriert. Andere Städte, als Beispiele können etwa Frankfurt am Main oder Berlin genannt werden, haben bereits auf diese Entwicklung reagiert und Bestimmungen erlassen, mit denen eine solche Zweckentfremdung von Wohnraum untersagt wird.