Betreff
Bauleitplanverfahren "Alte Mainzer Straße (He 131)" (Satzungsbeschluss)
a) Änderung Nr. 51 des Flächennutzungplanes der Stadt Mainz im Bereich des Bebauungsplanes "He 131"
hier: - Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Beschluss der FNP-Änderung gemäß § 1 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 32 GemO
- Vorlage der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB

b) Bebauungsplanentwurf "Alte Mainzer Straße (He 131)"
hier: - Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Bau GB
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
- Vorlage der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB
Vorlage
1456/2017
Aktenzeichen
61 20 02-Ä51 61/61 26 He 131
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Stadtvorstand, der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt:

 

zu a)

 

-       die Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

 

-       die Flächennutzungsplanänderung Nr. 51 einschließlich Begründung gemäß § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m § 32 GemO,

 

-       die zusammenfassende Erklärung gem. § 6 Abs. 5 BauGB.

 

 

zu b)

 

-       die Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

 

-       unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den o. g. Bebauungsplanentwurf gemäß § 10 BauGB als Satzung mit Begründung sowie den Erlass gestalterischer Vorschriften gemäß § 88 LBauO i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB,

 

-       die zusammenfassende Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB.