Betreff
Ungerechtfertigte Bereicherung durch Nichtausübung des Stadtratsmandates (AfD)
Vorlage
1159/2017
Art
Anfrage (Stadtrat)
Gewählte Mitglieder des
Stadtrates haben gemäß Gemeindeordnung und anderen Vorgaben die Verpflichtung
zur Teilnahme an den Sitzungen des Stadtrates. Für diese Arbeit erhält
ein Ratsmitglied eine pauschale monatliche Aufwandsentschädigung aus dem
städtischen Haushalt.
Das Stadtratsmitglied
Antje Kuessner von der Grünen-Fraktion nimmt seit rund einem Jahr nicht mehr an
Sitzungen des Mainzer Stadtrates teil.
In vergleichbaren
Fällen in anderen Kommunen wurde im Falle einer dauerhaften Nichtteilnahme von
Ratsmitgliedern an Sitzungen des Rates und nicht vorhandener politischer Arbeit
von einer „Ungerechtfertigten Bereicherung“ gem. § 812 BGB gesprochen und die
jeweiligen Aufwandsentschädigungen zurück gefordert.