Betreff
Ungerechtfertigte Bereicherung durch Nichtausübung des Stadtratsmandates (AfD)
Vorlage
1159/2017
Art
Anfrage (Stadtrat)

 Gewählte Mitglieder des Stadtrates haben gemäß Gemeindeordnung und anderen Vorgaben die Verpflichtung zur Teilnahme an den Sitzungen des  Stadtrates. Für diese Arbeit erhält ein Ratsmitglied eine pauschale monatliche Aufwandsentschädigung aus dem städtischen Haushalt.

 

Das Stadtratsmitglied Antje Kuessner von der Grünen-Fraktion nimmt seit rund einem Jahr nicht mehr an Sitzungen des Mainzer Stadtrates teil. 

In vergleichbaren Fällen in anderen Kommunen wurde im Falle einer dauerhaften Nichtteilnahme von Ratsmitgliedern an Sitzungen des Rates und nicht vorhandener politischer Arbeit von einer „Ungerechtfertigten Bereicherung“ gem. § 812 BGB gesprochen und die jeweiligen Aufwandsentschädigungen zurück gefordert.