Die Verwaltungsbesprechung empfiehlt, der Bau- und Sanierungsausschuss beschließt zu den
o. g. Bauleitplanverfahren:

 

1.            die erneute Vorlage in Planstufe II,

 

2.            die erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a  Abs. 3 BauGB