Betreff
Schluss-Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes zu der Klage der Stadt Mainz gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau Flughafen Frankfurt Main von 2007. Hier weiteres Vorgehen
Vorlage
1049/2017
Art
Beschlussvorlage Ausschüsse/Ortsbeiräte

Die Stadt Mainz verzichtet auf die Einlegung einer Revisions-Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Schluss-Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 11.07. 2017. Unabhängig davon wird sich die Stadt Mainz weiterhin auf allen Ebenen und mit allen Mitteln gegen Fluglärm einsetzen. Dazu gehört unter anderem eine weitere Zusammenarbeit mit der Stadt Flörsheim und eine Prüfung, in welcher Form die noch laufenden Fluglärmklagen seitens der Bürgerschaft unterstützt werden können.