Der Stadtvorstand, der Ortsbeirat Mainz-Altstadt, der Bau-
und Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat
beschließt:
Die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebietes „Südliche Altstadt – Teil A“ vom 03.07.1972
in der Gestalt, die sie durch folgende Änderungen erfahren hat:
- "Satzung zur Änderung der
Satzung Nr. 1 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
"Südliche Altstadt - Teil A" vom 03. Juli 1972" vom 30.08.1977
- "Satzung zur 2. Änderung der
Satzung Nr. 1 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
"Südliche Altstadt - Teil A"" vom 23.02.1978
- "Satzung zur 3. Änderung der
Satzung Nr. 1 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
"Südliche Altstadt - Teil A"" vom 23.02.1978
- "Satzung zur 4. Änderung der
Satzung Nr. 1 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
"Südliche Altstadt, Teil A" vom 3. Juli 1972" vom 09.06.1999
- "Satzung zur 5. Änderung der
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Südliche
Altstadt, Teil A"" vom 16.03.2005
- "Satzung vom 29.01.1990 zur
teilweisen Aufhebung der Satzung Nr. 1 über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes "Südliche Altstadt / Teil A" vom 03.07.1972"
- Satzung zur teilweisen Aufhebung der
Satzung zur 5. Änderung der Satzung über
die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Südliche Altstadt, Teil
A" vom 16.03.2005, öffentlich bekannt gemacht am 31.03.2005" vom 24.01.2017",
und
die Satzung über die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebietes „Rotekopfgasse“ vom 04.01.1984
sowie
die Satzung über die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebietes „Südliche Altstadt – Teil B“ vom 20. 08.1990,
aufzuheben.