Betreff
Aufhebung der Satzungen "Südliche Altstadt – Teil A“, "Rotekopfgasse" und "Südliche Altstadt – Teil B“
Vorlage
0537/2017
Aktenzeichen
61 50 21 46/2
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

 

Der Stadtvorstand, der Ortsbeirat Mainz-Altstadt, der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt:

 

Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Südliche Altstadt – Teil A“ vom 03.07.1972 in der Gestalt, die sie durch folgende Änderungen erfahren hat:

 

- "Satzung zur Änderung der Satzung Nr. 1 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Südliche Altstadt - Teil A" vom 03. Juli 1972" vom 30.08.1977

- "Satzung zur 2. Änderung der Satzung Nr. 1 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Südliche Altstadt - Teil A"" vom 23.02.1978

- "Satzung zur 3. Änderung der Satzung Nr. 1 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Südliche Altstadt - Teil A"" vom 23.02.1978

- "Satzung zur 4. Änderung der Satzung Nr. 1 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Südliche Altstadt, Teil A" vom 3. Juli 1972" vom 09.06.1999

- "Satzung zur 5. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Südliche Altstadt, Teil A"" vom 16.03.2005

- "Satzung vom 29.01.1990 zur teilweisen Aufhebung der Satzung Nr. 1 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Südliche Altstadt / Teil A" vom 03.07.1972"

- Satzung zur teilweisen Aufhebung der Satzung zur 5. Änderung  der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Südliche Altstadt, Teil A" vom 16.03.2005, öffentlich bekannt gemacht am 31.03.2005" vom 24.01.2017",

 

und

 

die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Rotekopfgasse“ vom 04.01.1984

 

sowie

 

die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Südliche Altstadt – Teil B“ vom 20. 08.1990,

 

aufzuheben.