Betreff
Einfürhung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge
Vorlage
0438/2017
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge nach § 264 I SGB V wird bei der Stadt Mainz zum 3. Quartal (01.07.2017) eingeführt.

Die Stadt Mainz tritt der Rahmenvereinbarung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach § 264 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit §§ 1, 1a Asylbewerberleistungs-gesetz in Rheinland-Pfalz zur Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für in Mainz lebende Asylbewerberinnen und Asylwerber bei. Die Verwaltung wird beauftragt mit der Innungskrankenkasse die erforderlichen Regelungen in einer Zusatzvereinbarung zur Rahmen-vereinbarung des Landes, auf Basis dieser Vorlage, zu verhandeln und abzuschließen. Die Aus-wirkungen der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sind nach einem Jahr zu prüfen.

Der Stadtrat beschließt außerdem die Herstellung der Deckungsfähigkeit in Höhe von 71.345 € für das HH-Jahr 2017 und in Höhe von 142.690 € für das HH-Jahr 2018 zwischen Personal- und Sachkosten.