hier: Änderung der Marktordnung bezüglich veränderter Öffnungszeiten
Die Verwaltung
nimmt wie folgt Stellung:
Mit
Beginn des Hauptmarktes ab 08.00 Uhr würden die Marktbeschicker/innen vor neue
logistische Herausforderungen gestellt.
Die An-
und Abfahrt zum/vom Wochenmarkt erfolgt dann während des Hauptberufsverkehrs.
Der starke Pendlerverkehr führt dazu, dass die aus den verschiedensten
Richtungen anfahrenden Marktbeschicker/innen
zu unterschiedlichen Zeiten am Wochenmarkt ankommen. Die Anfahrtswege
der auswärtigen Marktbeschicker/innen liegen z. T. zwischen 50 und 100 km. Der
ungewisse Zeitfaktor, den die einzelnen Beschicker/innen einzuplanen haben, führt
zwangsläufig zur Veränderung der jahrelang eingespielten Abläufe während des
Aufbaus.
Gleiches
gilt für den Abbau. Die Beendigung des Wochenmarktes ab 15.00 Uhr führt zu
einer Abfahrt der Beschicker/innen während des –zumindest beginnenden- Feierabendverkehrs,
wodurch eine verspätete Ankunft am Betrieb einzukalkulieren ist.
Bei der
Veränderung der Öffnungszeiten ist
zwingend auf die Selbsterzeugerbetriebe Rücksicht zu nehmen. Diese stellen ihre
Ware auch nach Ende des Marktes her. Durch eine spätere Abfahrt auf dem
Wochenmarkt sind die zeitlichen Abläufe der Betriebe neu zu organisieren.
Betriebe, welche dies nicht umsetzen können, würden dem Wochenmarkt daher
fernbleiben.
Diese
Ansicht wird auch seitens des Mainzer Marktvereins vertreten.
Der Mainzer
Marktverein präferiert, mit einer Bündelung von Werbemaßnahmen, wie z. B.
freiem Parken oder der Öffnung des Einzelhandels ab 09.00 Uhr, der späten
Frequentierung des Wochenmarktes durch die Kunden entgegen zu wirken.
Eine Veränderung der Marktzeiten liegt somit weder im Interesse der Wochenmarktbeschicker/innen, noch im Interesse der marktbetrieblichen Koordination. Sie wären geeignet, die Attraktivität des Marktes zu mindern.