Betreff
Übertragung von Haushaltsausgaberesten und Verpflichtungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2016 nach 2017
Vorlage
0291/2017
Aktenzeichen
/202102/17-18
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat beschließt, die in der Anlage 1 aufgeführten Ansätze aus dem Haushaltsjahr 2016 für übertragbar zu erklären.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie der Stadtrat nehmen von den kraft Gesetz übertragbaren Ansätzen (Anlage 2) sowie der übertragbaren Verpflichtungsermächtigung (Anlage 3) aus dem Haushaltsjahr 2016

Kenntnis.