Betreff
Übertragung von Haushaltsausgaberesten und Verpflichtungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2016 nach 2017
Vorlage
0291/2017
Aktenzeichen
/202102/17-18
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Der
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat beschließt,
die in der Anlage 1 aufgeführten Ansätze aus dem Haushaltsjahr 2016 für
übertragbar zu erklären.
Der
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie der Stadtrat nehmen von den
kraft Gesetz übertragbaren Ansätzen (Anlage 2) sowie der übertragbaren
Verpflichtungsermächtigung (Anlage 3) aus dem Haushaltsjahr 2016
Kenntnis.