Betreff
Bebauungsplanentwurf "Weidmannstraße (O 68)"
hier:
- Vorlage in Planstufe II
- Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlage)
Vorlage
0285/2017
Aktenzeichen
61 26 Ob 68
Art
Beschlussvorlage Ausschüsse/Ortsbeiräte

 

Die Verwaltungsbesprechung empfiehlt, der Bau- und Sanierungsausschuss beschließt zu dem
o. g. Bauleitplanentwurf:

 

1.            die Vorlage in Planstufe II,

 

2.            die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.