Betreff
Veränderungssperre "W 105-VS/I"
Erste Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanentwurfs "Ehemalige Brauerei Wormser Straße (W 105)", Satzung "W 105-VS/I"
hier: Beschluss gemäß § 17 BauGB i.V. mit den §§ 14 und 16 BauGB
Vorlage
0274/2017
Aktenzeichen
61 30 02 - 002 - 2015
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

 

Der Stadtvorstand / der Bau- und Sanierungsausschuss/ der Ortsbeirat Mainz-Weisenau empfehlen/ der Stadtrat beschließt in Kenntnis der Vorlage gemäß § 17 BauGB in Verbindung mit den §§ 14 und 16 BauGB die Satzung "W 105-VS/I" über die erste Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre "W 105-VS" um ein Jahr.