Betreff
Bauleitplanverfahren "G 156" (Planstufe I)
Bebauungsplanentwurf "Wohnquartier An der Krimm (G 156)"
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB
- Durchführung des Bauleitplanverfahrens im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
- Vorlage in Planstufe I
- Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Bebauungsplanentwurf "Wohnquartier An der Krimm (G 156)"
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB
- Durchführung des Bauleitplanverfahrens im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
- Vorlage in Planstufe I
- Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Vorlage
0272/2017
Aktenzeichen
61 26 Go 156
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Der Stadtvorstand, der Ortsbeirat Mainz-Gonsenheim, der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt zu dem o.g. Bauleitplanentwurf:
1.
den
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB,
2.
das
Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen,
3.
die
Vorlage in Planstufe I,
4.
die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Aushangverfahren,
5.
auf
die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB zu verzichten.