Betreff
Zweckverband Tierkörperbeseitigung i. L.;
Auflösung der Gesamthandeigentümerschaft nach § 6 Abs. 2 AGTierNebG
Auflösung der Gesamthandeigentümerschaft nach § 6 Abs. 2 AGTierNebG
Vorlage
0015/2017
Aktenzeichen
32 61 19/4.2
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Der Stadtrat beschließt:
1. Das Gesamthandeigentum an den in § 6 Abs. 2
Landesgesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
(AGTierNebG) vom 19.08.2014 (GVBl. S. 191-7831.1) näher bezeichneten
Grundstücken wird aufgelöst.
2. Das Eigentum an den in § 6 Abs. 2 AGTierNebG
näher bezeichneten Grundstücken wird auf den Altlastenzweckverband Tierische
Nebenprodukte kostenfrei übertragen.
3. Der Stadtrat stimmt vorbehaltlich einer
Einigung des Altlastenzweckverbandes mit den entsorgungspflichtigen
Gebietskörperschaften des Landes Rheinland-Pfalz über eine Mitgliedschaft im
Altlastenzweckverband deren Aufnahme zu.