Betreff
Zweckverband Tierkörperbeseitigung i. L.;
Auflösung der Gesamthandeigentümerschaft nach § 6 Abs. 2 AGTierNebG
Vorlage
0015/2017
Aktenzeichen
32 61 19/4.2
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.  Das Gesamthandeigentum an den in § 6 Abs. 2 Landesgesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) vom 19.08.2014 (GVBl. S. 191-7831.1) näher bezeichneten Grundstücken wird aufgelöst.

 

2.  Das Eigentum an den in § 6 Abs. 2 AGTierNebG näher bezeichneten Grundstücken wird auf den Altlastenzweckverband Tierische Nebenprodukte kostenfrei übertragen.

 

3. Der Stadtrat stimmt vorbehaltlich einer Einigung des Altlastenzweckverbandes mit den entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften des Landes Rheinland-Pfalz über eine Mitgliedschaft im Altlastenzweckverband deren Aufnahme zu.