Betreff
Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge (SPD, Bündnis 90/Grüne, FDP)
Vorlage
1684/2016
Art
Antrag (Stadtrat)
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung:

Die Landeshauptstadt Mainz hat Dank der Attraktivität des Standortes, u.a. auch aufgrund der Uniklinik Mainz, eine recht hohe Versorgungsdichte an Ärzten umgerechnet auf die Bevölkerung Dies ermöglicht allen Mainzer Bürgerinnen und Bürger eine gute medizinische Versorgung, deren Zugang selbstverständlich ebenfalls den in Mainz lebenden Flüchtlingen möglich ist.

Zur besseren Integration von Flüchtlingen hat die Mainzer Stadtverwaltung bereits eine Fülle von unterschiedlichen Integrationshilfen sowie  -maßnahmen, auch durch Beschlüsse des Stadtrates, eingeleitet und umgesetzt. Trotz der Weichenstellungen durch die Verwaltung steht die Stadt Mainz noch immer vor teils immensen Herausforderungen. Eine davon ist die zentrale kommunale Aufgabe, die Gesundheitsversorgung für in Mainz lebende Flüchtlinge zu gewährleisten. Die zu gewährenden Leistungen sind in den § 4 und § 6 des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt.

Damit Flüchtlinge diese Leistungen in Anspruch nehmen können, müssen sie derzeit bei der Sozialverwaltung entsprechende Papierkrankenscheine beantragen, über deren Ausgabe die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entscheiden. Um einen vereinfachten Zugang zum Gesundheitssystem zu ermöglichen und die Verwaltung nachhaltig von personal- und kostenintensiven Verwaltungsaufgaben zu entbinden, empfiehlt die Mainzer Ampel-Koalition die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge.

Flüchtlinge können mit der Karte einerseits unmittelbar einen Arzt aufsuchen, ohne vorher einen Antrag beim Sozialamt stellen zu müssen. Der Leistungskatalog des Asylbewerberleistungsgesetzes ändert sich hierbei durch die Einführung einer Gesundheitskarte nicht und die Kosten für die eigentliche Behandlung steigen ebenfalls nicht an.

Die behandelnden Ärzte werden zukünftig nicht mehr mit der Verwaltung abrechnen, sondern mit der für Mainz zuständigen Krankenkasse, in diesem Falle die IKK Südwest. Die Krankenkasse prüft die Richtigkeit der Rechnung und erhält im Anschluss von der Kommune das ausbezahlte Honorar zurück. Durch diesen Synergieeffekt ist eine erhebliche Reduzierung des bisherigen Verwaltungsaufwandes zur Prüfung der Richtigkeit möglich. Außerdem ist die Krankenkasse in der Lage, kostenintensive Fälle zu identifizieren. Das Land Rheinland-Pfalz trägt 85% dieser Kosten.