Begründung:
Die Landeshauptstadt Mainz hat Dank der Attraktivität
des Standortes, u.a. auch aufgrund der Uniklinik Mainz, eine recht hohe
Versorgungsdichte an Ärzten umgerechnet auf die Bevölkerung Dies ermöglicht
allen Mainzer Bürgerinnen und Bürger eine gute medizinische Versorgung, deren
Zugang selbstverständlich ebenfalls den in Mainz lebenden Flüchtlingen möglich
ist.
Zur besseren Integration von Flüchtlingen hat die
Mainzer Stadtverwaltung bereits eine Fülle von unterschiedlichen
Integrationshilfen sowie -maßnahmen,
auch durch Beschlüsse des Stadtrates, eingeleitet und umgesetzt. Trotz der
Weichenstellungen durch die Verwaltung steht die Stadt Mainz noch immer vor
teils immensen Herausforderungen. Eine davon ist die zentrale kommunale
Aufgabe, die Gesundheitsversorgung für in Mainz lebende Flüchtlinge zu gewährleisten.
Die zu gewährenden Leistungen sind in den § 4 und § 6 des
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt.
Damit Flüchtlinge diese Leistungen in Anspruch nehmen
können, müssen sie derzeit bei der Sozialverwaltung entsprechende
Papierkrankenscheine beantragen, über deren Ausgabe die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter entscheiden. Um einen vereinfachten Zugang zum Gesundheitssystem zu
ermöglichen und die Verwaltung nachhaltig von personal- und kostenintensiven
Verwaltungsaufgaben zu entbinden, empfiehlt die Mainzer Ampel-Koalition die
Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge.
Flüchtlinge können mit der Karte einerseits
unmittelbar einen Arzt aufsuchen, ohne vorher einen Antrag beim Sozialamt
stellen zu müssen. Der Leistungskatalog des Asylbewerberleistungsgesetzes
ändert sich hierbei durch die Einführung einer Gesundheitskarte nicht und die
Kosten für die eigentliche Behandlung steigen ebenfalls nicht an.
Die behandelnden Ärzte werden zukünftig nicht mehr mit
der Verwaltung abrechnen, sondern mit der für Mainz zuständigen Krankenkasse,
in diesem Falle die IKK Südwest. Die Krankenkasse prüft die Richtigkeit der
Rechnung und erhält im Anschluss von der Kommune das ausbezahlte Honorar
zurück. Durch diesen Synergieeffekt ist eine erhebliche Reduzierung des
bisherigen Verwaltungsaufwandes zur Prüfung der Richtigkeit möglich. Außerdem
ist die Krankenkasse in der Lage, kostenintensive Fälle zu identifizieren. Das
Land Rheinland-Pfalz trägt 85% dieser Kosten.