Betreff
Anspruch von EU-Bürgern auf Sozialleistungen (AfD)
Vorlage
1658/2016
Art
Anfrage (Stadtrat)

In einem Urteil des Bundessozialgerichtes im vergangenen Jahr wurde EU-Bürgern nach einem Aufenthalt von sechs Monaten ein Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland zugesprochen, auch wenn sie vorher hier nicht gearbeitet haben. Das Urteil löste in den Kommunen große Befürchtungen im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen aus. Die Bundesregierung hatte daraufhin ein Gesetz angekündigt, das den Sozialhilfeanspruch von EU-Bürgern einschränken soll. Nach monatelangen Verzögerungen kommt das Gesetz nunmehr in das Kabinett. Es sieht vor, dass EU-Bürger für fünf Jahre von Hartz-IV- und Sozialhilfeleistungen ausgeschlossen sein sollen, wenn sie nicht durch Arbeit Ansprüche erworben haben.  Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Urteilen erlaubt, dass die Mitgliedsländer ihre Sozialsysteme vor Missbrauch schützen dürfen.