In einem Urteil des
Bundessozialgerichtes im vergangenen Jahr wurde EU-Bürgern nach einem
Aufenthalt von sechs Monaten ein Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland
zugesprochen, auch wenn sie vorher hier nicht gearbeitet haben. Das Urteil
löste in den Kommunen große Befürchtungen im Hinblick auf die finanziellen
Auswirkungen aus. Die Bundesregierung hatte daraufhin ein Gesetz angekündigt,
das den Sozialhilfeanspruch von EU-Bürgern einschränken soll. Nach monatelangen
Verzögerungen kommt das Gesetz nunmehr in das Kabinett. Es sieht vor, dass
EU-Bürger für fünf Jahre von Hartz-IV- und Sozialhilfeleistungen ausgeschlossen
sein sollen, wenn sie nicht durch Arbeit Ansprüche erworben haben. Der
Europäische Gerichtshof hat in mehreren Urteilen erlaubt, dass die
Mitgliedsländer ihre Sozialsysteme vor Missbrauch schützen dürfen.