Betreff
Mitnahme von E-Scootern in Bus und Straßenbahn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vorlage
1418/2016
Art
Anfrage (Stadtrat)

Deutschlandweit wird in den Interessensverbänden und von Seiten der Behindertenbeauftragten von Stadt und Land schon länger die Mitnahme von sogenannten E-Scootern im Öffentlichen Personennahverkehr diskutiert. Auch der breiten Mainzer Öffentlichkeit ist das Problem mittlerweile durch einige Presseartikel bekannt.

Ein Teil des Problems scheint darin zu liegen, dass der Begriff E-Scooter eine Vielzahl von sehr unterschiedlich großen und schweren Fahrzeugen beschreibt, die sich außerdem noch in der Anzahl der Räder unterscheiden. Einige dieser Scooter haben eine Straßenzulassung und erreichen eine Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h, andere sind deutlich kleiner und weit weniger stark motorisiert. Nach einem Gutachten aus dem Jahr 2014 haben sich viele Nahverkehrsverbünde entschieden pauschal E-Scooter nicht mehr zu befördern. Die Studie bescheinigt einigen Modellen, wenn sie quer im Bus stehen, ein mögliches Kipprisiko bei Gefahrenbremsungen. Diese Studie und eine erweiterte Studie aus 2015, im Auftrag des Verkehrsministeriums Nordrhein-Westfalen, sehen das Problem aber nicht bei allen Fahrzeugen der Klassifizierung E-Scooter, insbesondere nicht bei sachgerechtem Abstellen, also längs zur Fahrtrichtung mit dem Rücken in Fahrtrichtung, in den für Rollstühle vorgesehenen Zonen. Während die Nahverkehrsverbünde den Fokus auf Unfallvermeidung und möglichen Rechtsfolgen für ihr Personal legen, richtet sich die Beschwerde von Behindertenverbänden gegen die Ungleichbehandlung durch diese Pauschalregelungen.

Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat das Pauschalverbot der Kieler Verkehrsgesellschaft gekippt, da es Menschen mit Behinderung in unzulässiger Weise diskriminiere. Dies verstoße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und sei durch die vorgetragenen Sicherheitsbedenken nicht gerechtfertigt.

Für eine Lösung ist es unabdingbar zu definieren, welche E-Scooter mitgenommen werden dürfen, und bei welchen ein Ausschluss von der Beförderung aufgrund von Sicherheitsbedenken gerechtfertigt ist.

Hierzu lässt sich auch traffIQ aus Frankfurt ein. Das Problem der Standsicherheit taucht nur bei einigen Modellen und unsachgemäßer Abstellung auf. Hier fordern die Partner im RMV ein einheitliches Siegel, dass sichtbar auf dem Fahrzeug angebracht werden kann, um Nutzerinnen/Nutzern und Fahrpersonal zweifelsfrei anzuzeigen, ob dieser Scooter in Bus oder Straßenbahn mitgenommen werden darf.

Mit Blick auf den anstehenden Herbst und Winter ist es geboten schnell eine praktikable Lösung zu finden, die sowohl das Recht auf Beförderung der Behinderten Menschen sichert, aber auch das Fahrpersonal der MVG nicht in rechtliche Schwierigkeiten bringt.