Die
Verwaltung wird ermächtigt, aus der städtischen Parzelle
Gemarkung
Bretzenheim
Flur
6, Nr. 3/94 – Erholungsfläche, Geschwister-Scholl-Straße – 20.577 m²
eine
Teilfläche in der Größe von ca. 4.200 m² an die Projektgesellschaft WTR GmbH
& Co. KG, Hechtsheimer Straße 37, 55131 Mainz, zu einem Gesamtkaufpreis von
ca. 1.512.000,00 € zu veräußern.
Es
gelten die allgemein üblichen Vertragsbedingungen der Stadt Mainz.
Besondere
Vertragsbedingung:
Die
Stadt Mainz beabsichtigt u. a. für die zu veräußernde Fläche einen
Bebauungsplan aufzustellen.
Die
Projektgesellschaft WTR GmbH & Co. KG möchte sich nunmehr für den Fall ein
Rücktrittsrecht vom Vertrag einräumen lassen, wenn für den verkauften
Grundbesitz nicht bis zum Ablauf von 2 Jahren ein rechtskräftiger Bebauungsplan
vorliegt und dieser die Fläche als überwiegendes Wohngebiet und im Übrigen als
Mischgebiet ausweist.
Die
Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem alle erforderlichen Genehmigungen der
Beteiligten erteilt sind.
Der
Rücktritt ist schriftlich gegenüber den Vertragsteilen zu erklären und zwar bis
zum Ablauf von zwei Jahren und drei Monaten ab Wirksamkeit des Vertrages.