Betreff
Grundstücksangelegenheit, Verkauf einer Teilfläche aus dem städtischen Grundstück Nr. 3/94 in Flur 6 der Gemarkung Bretzenheim
Vorlage
1146/2016
Aktenzeichen
23 Bre 06 1/13
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Die Verwaltung wird ermächtigt, aus der städtischen Parzelle

 

Gemarkung Bretzenheim

Flur 6, Nr. 3/94 – Erholungsfläche, Geschwister-Scholl-Straße – 20.577 m²

 

eine Teilfläche in der Größe von ca. 4.200 m² an die Projektgesellschaft WTR GmbH & Co. KG, Hechtsheimer Straße 37, 55131 Mainz, zu einem Gesamtkaufpreis von ca. 1.512.000,00 € zu veräußern.

 

Es gelten die allgemein üblichen Vertragsbedingungen der Stadt Mainz.

 

Besondere Vertragsbedingung:

 

Die Stadt Mainz beabsichtigt u. a. für die zu veräußernde Fläche einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Die Projektgesellschaft WTR GmbH & Co. KG möchte sich nunmehr für den Fall ein Rücktrittsrecht vom Vertrag einräumen lassen, wenn für den verkauften Grundbesitz nicht bis zum Ablauf von 2 Jahren ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt und dieser die Fläche als überwiegendes Wohngebiet und im Übrigen als Mischgebiet ausweist.

 

Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem alle erforderlichen Genehmigungen der Beteiligten erteilt sind.

 

Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber den Vertragsteilen zu erklären und zwar bis zum Ablauf von zwei Jahren und drei Monaten ab Wirksamkeit des Vertrages.