Betreff
Umsetzung der Möglichkeiten der neuen Gemeindeordnung (Mainzer Bürgerfraktion)
Vorlage
1118/2016
Art
Antrag (Stadtrat)
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung:

 

Zum 1.7.2016 treten neue Regelungen in der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung (GemO) in Kraft, welche der Landtag bereits in der abgelaufenen Legislaturperiode im „Landesgesetz zur Verbesserung

direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene“ beschlossen hat. Neben verschiedenen anderen Neuregelungen, bspw. bei der Auslegung von Haushaltsplänen und Änderungen bei den Quoren für Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, gilt demnach künftig nicht nur für alle Sitzungen der kommunalen Vertretungskörperschaften, sondern auch für die der Ausschüsse der Grundsatz der Öffentlichkeit. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur noch in Fällen möglich, in denen es um „Gründe des Gemeinwohls“ oder „schutzwürdige Interessen Einzelner“ (etwa bei Vertrags- oder Personalangelegenheiten) geht.

Die bisherige Möglichkeit, auch andere Angelegenheiten in nichtöffentlichen Sitzungen zu behandeln oder „vorzuberaten“, entfällt hingegen gänzlich. Die Kommunen haben aufgrund der neuen Rechtslage auch sämtliche Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen umgehend bekannt zu machen, sofern in Einzelfällen nicht die o.g. Ausnahmeregelungen greifen. Die Kommunen erhalten weiterhin die Möglichkeit, in ihrer Hauptsatzung eine generelle Regelung dahingehend zu treffen, dass Presse, Rundfunk und Fernsehen alle öffentlichen Ratssitzungen in Bild und Ton aufzeichnen und übertragen dürfen. Im Falle einer solchen Regelung wären diese Aufzeichnungen im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage auch dann möglich, wenn einzelne Ratsmitglieder nicht mit ihnen einverstanden sein sollten. Lediglich bei Aufzeichnungen durch Privatpersonen oder Interessengruppen wäre wie bisher die Zustimmung aller Ratsmitglieder nötig.

Im Sinne der Transparenz und Bürgerfreundlichkeit, welche ausdrücklich die tragenden Gründe für die genannten Gesetzesänderungen waren, sollte der Stadtrat von diesen neuen Möglichkeiten Gebrauch machen.