Begründung:
In fast schon regelmäßigen Abständen berichtet die
Tagespresse von Geschäftsschließungen in der Innenstadt. Und dies trotz des
bestehenden Zentrenkonzeptes. Die Ursachen haben verschiedene Gründe.
Mal wird auf die Konkurrenz durch das Internet
verwiesen, dann sind es die zu hohen Parkgebühren (wie von Pro Mainz in der
Vergangenheit regelmäßig angemahnt). Aber auch die Stadt trägt hier eine
Mitverantwortung, der sie nicht gerecht wird. Der Mainzer Bürgerfraktion wurde
beispielhaft ein Sachverhalt vorgetragen der verdeutlicht, wie die Stadt Mainz
den Einzelhandelsgeschäften die wirtschaftliche Entwicklung einzelner kleinerer
Unternehmen massiv behindert.
Ein alt eingesessenes Mainzer Einzelhandelsgeschäft
plant zur Existenzsicherung eine Vergrößerung der bestehenden Verkaufsfläche um
ca. 80 qm.
Damit einher geht selbstverständlich die Sicherung
bestehender Arbeitsplätze, die Schaffung solcher und nicht zuletzt eine
Verbesserung des innerstädtischen Angebotes. Der Geschäftsinhaber wurde
mittlerweile auf den Boden der Mainzer Realität zurückgeholt. Mit der
Geschäftsvergrößerung geht die Verpflichtung einher, eine entsprechende Anzahl
von Stellplätzen vorzuhalten.
Im konkreten Fall, deren 2. Da das
Einzelhandelsgeschäft in der Fußgängerzone liegt und somit nicht einmal
theoretisch die Möglichkeit besteht, die Stellplätze selbst herzustellen, wäre
er verpflichtet, rd. 27.000€ an die Stadt zu zahlen (§§ 1 und 3 der Satzung der
Stadt Mainz über die Ablösung von Stellplatzverpfichtungen gemäß § 47 Abs. 4
der Landesbauordnung für Rheinland-Pfalz -LBauO).
Dies ist ihm zusätzlich zu den nicht unerheblichen
Baukosten nicht möglich. Die Folge daraus wird sein: Die mittelfristige
Geschäftsaufgabe und der Verlust von Arbeitsplätzen.
Die Aufstellung der o.a. städtischen Satzungsregelung
ist absolut, da generell Ablösebeträge fällig werden.
Folgende Gestaltungsmöglichkeiten, die § 47 der Stellplatzordnung und Bauordnung
Rheinland-Pfalz vorsieht, wurden nicht berücksichtigt:
…Ihre (Stellplätze) Zahl und Größe richtet sich nach
Art und Zahl der vorhandenen und zu erwartenden Kraftfahrzeuge und
Benutzerinnen und Benutzer der Anlagen, dabei ist die Möglichkeit der
Inanspruchnahme öffentliche Verkehrsmittel zu berücksichtigen. Die Richtzahlen
– Kosten – können bis zu 30% reduziert werden.
Das beispielsweise angeführte Einzelhandelsgeschäft
hat seinen Sitz am Markt.
Es ist umgeben von Parkhäusern und Bushaltestellen.
Seinen Umsatz erwirtschaftet es von der sich in der
Stadt befindlichen einkaufenden Bevölkerung und den Touristen.
Lediglich das vielfältigere Angebot und ein dadurch
entstehendes und erhofftes zusätzliches
Kaufverhalten soll sich durch die Vergrößerung des Verkaufsraumes ergeben.
Ein messbarer Zuwachs der Besucherströme in die
Innenstadt ist auszuschließen und es wäre auch grotesk, dies anzunehmen. In Fällen
wie diesen eine Abgabe wie vorgesehen zu erheben, ist nicht nachzuvollziehen,
und führt alle Bemühungen, den Einzelhandel in Mainz zu sichern, ad absurdum.
Wenn der Kommune und deren handelnden Personen die
Sicherung des Einzelhandels tatsächlich so wichtig ist, wie in der
Öffentlichkeit vorgetragen, bittet die Mainzer Bürgerfraktion um Zustimmung zu
ihrem Antrag.