Vorlage
1096/2016
Art
Antrag (Stadtrat)

Begründung:

 

In fast schon regelmäßigen Abständen berichtet die Tagespresse von Geschäftsschließungen in der Innenstadt. Und dies trotz des bestehenden Zentrenkonzeptes. Die Ursachen haben verschiedene Gründe.

Mal wird auf die Konkurrenz durch das Internet verwiesen, dann sind es die zu hohen Parkgebühren (wie von Pro Mainz in der Vergangenheit regelmäßig angemahnt). Aber auch die Stadt trägt hier eine Mitverantwortung, der sie nicht gerecht wird. Der Mainzer Bürgerfraktion wurde beispielhaft ein Sachverhalt vorgetragen der verdeutlicht, wie die Stadt Mainz den Einzelhandelsgeschäften die wirtschaftliche Entwicklung einzelner kleinerer Unternehmen massiv behindert.

Ein alt eingesessenes Mainzer Einzelhandelsgeschäft plant zur Existenzsicherung eine Vergrößerung der bestehenden Verkaufsfläche um ca. 80 qm.

Damit einher geht selbstverständlich die Sicherung bestehender Arbeitsplätze, die Schaffung solcher und nicht zuletzt eine Verbesserung des innerstädtischen Angebotes. Der Geschäftsinhaber wurde mittlerweile auf den Boden der Mainzer Realität zurückgeholt. Mit der Geschäftsvergrößerung geht die Verpflichtung einher, eine entsprechende Anzahl von Stellplätzen vorzuhalten.

Im konkreten Fall, deren 2. Da das Einzelhandelsgeschäft in der Fußgängerzone liegt und somit nicht einmal theoretisch die Möglichkeit besteht, die Stellplätze selbst herzustellen, wäre er verpflichtet, rd. 27.000€ an die Stadt zu zahlen (§§ 1 und 3 der Satzung der Stadt Mainz über die Ablösung von Stellplatzverpfichtungen gemäß § 47 Abs. 4 der Landesbauordnung für Rheinland-Pfalz -LBauO).

 

Dies ist ihm zusätzlich zu den nicht unerheblichen Baukosten nicht möglich. Die Folge daraus wird sein: Die mittelfristige Geschäftsaufgabe und der Verlust von Arbeitsplätzen.

Die Aufstellung der o.a. städtischen Satzungsregelung ist absolut, da generell Ablösebeträge fällig werden.

Folgende Gestaltungsmöglichkeiten, die § 47  der Stellplatzordnung und Bauordnung Rheinland-Pfalz vorsieht, wurden nicht berücksichtigt:

…Ihre (Stellplätze) Zahl und Größe richtet sich nach Art und Zahl der vorhandenen und zu erwartenden Kraftfahrzeuge und Benutzerinnen und Benutzer der Anlagen, dabei ist die Möglichkeit der Inanspruchnahme öffentliche Verkehrsmittel zu berücksichtigen. Die Richtzahlen – Kosten – können bis zu 30% reduziert werden.

Das beispielsweise angeführte Einzelhandelsgeschäft hat seinen Sitz am Markt.

Es ist umgeben von Parkhäusern und Bushaltestellen.

Seinen Umsatz erwirtschaftet es von der sich in der Stadt befindlichen einkaufenden Bevölkerung und den Touristen.

Lediglich das vielfältigere Angebot und ein dadurch entstehendes und  erhofftes zusätzliches Kaufverhalten soll sich durch die Vergrößerung des Verkaufsraumes ergeben.

Ein messbarer Zuwachs der Besucherströme in die Innenstadt ist auszuschließen und es wäre auch grotesk, dies anzunehmen. In Fällen wie diesen eine Abgabe wie vorgesehen zu erheben, ist nicht nachzuvollziehen, und führt alle Bemühungen, den Einzelhandel in Mainz zu sichern, ad absurdum.

Wenn der Kommune und deren handelnden Personen die Sicherung des Einzelhandels tatsächlich so wichtig ist, wie in der Öffentlichkeit vorgetragen, bittet die Mainzer Bürgerfraktion um Zustimmung zu ihrem Antrag.