Betreff
Neuer Landschaftsplan für Mainz, hier: Raumnutzungskonflikte gemäß Kapitel 4.4 (ÖDP)
Vorlage
0809/2016
Art
Anfrage (Stadtrat)

Bei der Erstellung des neuen Landschaftsplans für Mainz wurden in Kapitel 4.4 „Konfliktanalyse“ insgesamt 15 Raumnutzungskonflikte herausgearbeitet bei denen in der Regel geplante Baumaßnahmen in Konflikt mit möglichen Zielvorgaben für den Landschafts-, Klima- und Artenschutz stehen. Dazu wird u.a. ausgeführt: „Die planerischen Nutzungskonflikte mit dem Flächennutzungsplan oder noch nicht rechtskräftigen Bebauungsplänen werden aufgezeigt. Die konkreten Lösungswege bleiben den entsprechenden Bauleitplanverfahren vorbehalten.“ Teilweise sind aber auch Konfliktzonen mit rechtskräftigen Bebauungsplänen betroffen (z.B. Sonderbaugebiet Marienborn südl. des ZDF, Wohnbauflächen nördlich von Ebersheim).

 

Im Weiteren werden die unterschiedlichen Schutzgüter allgemein abgewogen. Konkrete Lösungsvorschläge für die einzelnen Bereiche im Mainzer Stadtgebiet werden hier nicht weiter aufgezeigt. Die jeweiligen Zielvorgaben wurden in der Anlage „Planerische Nutzungskonflikte“ nur in Form von Priorisierungen erstellt. Dies ist für die planerische Wirksamkeit des Landschaftsplans aus Sicht der ÖDP-Stadtratsfraktion höchst unbefriedigend. Bei einigen Konflikten werden bereits jetzt Fakten geschaffen, wie z.B. im Hartenbergpark/Peter-Jordan-Schule und im Bereich Bruchwegstadion (Baumaßnahmen sowie Abholzungen).