Begründung:
Entsorgungsbetrieb und Grünamt kümmern sich
um die Müllbeseitigung auf Mainzer Straßen, Plätzen und in Grünanlagen. Für
viele Bereiche, die als öffentliche Flächen von den Mainzerinnen und Mainzern
wahrgenommen werden, ist die Stadt Mainz allerdings nicht zuständig. Das gilt
zum Beispiel für Ab- und Auffahrten zu Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie
für Bahndämme. Die Reinigung dieser Flächen ist Aufgabe des LBM oder der
DB. Offensichtlich nehmen aber weder der
LBM noch die DB ihre Reinigungs- und Entsorgungspflichten in ausreichendem Maße
wahr. Die Folge ist eine zunehmende Vermüllung im Mainzer Stadtgebiet, auf die
die Stadt Mainz bislang selbst keinen Einfluss hat, da die Entsorgung hier
nicht in ihre Zuständigkeit fällt.
Durch den vorliegenden Antrag sollen LBM und
DB zunächst für das Problem sensibilisiert werden. In einem weiteren Schritt
soll überprüft werden, ob die Stadt dem Landesbetrieb und der Bahn (z.B.
mindestens einmal pro Jahr in der zweiten Märzhälfte) die entgeltliche
Entsorgung anbieten kann.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.