Verursacht ein Flüchtling einen Unfall, wird es oft teuer – für den
Geschädigten, der auf den Kosten sitzen bleibt. Denn nur wenige Asylbewerber
sind versichert. Angesichts der großen Zahl an Flüchtlingen in
Deutschland stellt sich immer häufiger die Frage, wer für typische
Haftpflichtschäden aufkommt. Bei den Kommunen gibt es
unterschiedliche Linien dazu. Manche versichern ihre neuen Mitbürger, andere
nicht. Mehrfach sind in den vergangenen
Monaten in Deutschland Autofahrer auf ihren Kosten sitzen geblieben, nachdem
Flüchtlinge Blechschäden verursacht haben. Das Landratsamt Augsburg
steht z.B. zur kommunalen Haftpflichtversicherung kritisch. Die Absicherung
privater Risiken sei keine Aufgabe einer Kommune. "Außerdem könnte dann
jeder einkommensschwache Bürger darauf pochen, dass auch seine
Privathaftpflicht von der Gemeinde übernommen wird", meint eine
Behördensprecherin. Hintergrund ist, dass laut dem Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft rund 15 Prozent der Haushalte nicht versichert sind. Da
es sich um keine Pflichtversicherung handelt, gehöre das Risiko, von einer
nicht versicherten Person geschädigt zu werden, zum "allgemeinen
Lebensrisiko", erklärt ein Sprecher des Bundesjustizministeriums. Eine
Erhöhung der Sozialleistung für die Flüchtlinge zur Zahlung von
Versicherungsbeiträgen sei ebenfalls nicht geplant, ergänzt ein Sprecher des
Bundessozialministeriums. Nach Bekunden der Stadt
Mainz in der Allgemeinen Zeitung vom 15.04.16 sollen keine Haftpflichtversicherungen
für den Personenkreis der Asylbewerber und Flüchtlinge abgeschlossen werden.