Betreff
Haftpflichtversicherung für Asylbewerber und Flüchtlinge in Mainz (Mainzer Bürgerfraktion)
Vorlage
0791/2016
Art
Anfrage (Stadtrat)

Verursacht ein Flüchtling einen Unfall, wird es oft teuer – für den Geschädigten, der auf den Kosten sitzen bleibt. Denn nur wenige Asylbewerber sind versichert.  Angesichts der großen Zahl an Flüchtlingen in Deutschland stellt sich immer häufiger die Frage, wer für typische Haftpflichtschäden aufkommt. Bei den Kommunen gibt es unterschiedliche Linien dazu. Manche versichern ihre neuen Mitbürger, andere nicht. Mehrfach sind in den vergangenen Monaten in Deutschland Autofahrer auf ihren Kosten sitzen geblieben, nachdem Flüchtlinge Blechschäden verursacht haben. Das Landratsamt Augsburg steht z.B. zur kommunalen Haftpflichtversicherung kritisch. Die Absicherung privater Risiken sei keine Aufgabe einer Kommune. "Außerdem könnte dann jeder einkommensschwache Bürger darauf pochen, dass auch seine Privathaftpflicht von der Gemeinde übernommen wird", meint eine Behördensprecherin. Hintergrund ist, dass laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft rund 15 Prozent der Haushalte nicht versichert sind. Da es sich um keine Pflichtversicherung handelt, gehöre das Risiko, von einer nicht versicherten Person geschädigt zu werden, zum "allgemeinen Lebensrisiko", erklärt ein Sprecher des Bundesjustizministeriums. Eine Erhöhung der Sozialleistung für die Flüchtlinge zur Zahlung von Versicherungsbeiträgen sei ebenfalls nicht geplant, ergänzt ein Sprecher des Bundessozialministeriums. Nach Bekunden der Stadt Mainz in der Allgemeinen Zeitung vom 15.04.16 sollen keine Haftpflichtversicherungen für den Personenkreis der Asylbewerber und Flüchtlinge abgeschlossen werden.