Die Verwaltung nimmt wie folgt
Stellung:
Der
Starenturm befindet sich auf dem Grundstück Gemarkung Laubenheim, Flur 3, Nr. 219.
Eigentümer ist die Aufbaugemeinschaft Laubenheim.
Das in
der Nähe befindliche Gerätehaus steht auf dem Grundstück Gemarkung Laubenheim,
Flur 3, Nr. 226/1, das sich ebenfalls im Privateigentum befindet und verpachtet
ist.
Zwar ist
die Stadt Mainz wegen ihrer Weinbauflächen auch Mitglied der Aufbaugemeinschaft,
sie kann jedoch nicht alleine über einen Abriss des Starenabwehrturms entscheiden.
Eine entsprechende Abstimmung mit den übrigen Mitgliedern der Aufbaugemeinschaft
ist noch nicht abgeschlossen.
Das Amt
für Wirtschaft und Liegenschaften hat mit den Grundstückseigentümern des
anderen Grundstückes Kontakt aufgenommen und auf die bestehende,
unbefriedigende Situation hingewiesen. Ziel ist es in enger Zusammenarbeit
zwischen den Grundstückseigentümern, dem Ortsbeirat und der Stadt eine optische
Verbesserung zu erzielen.