Betreff
Sachstandsbericht zu Antrag 0161/2016 der SPD, hier: Abriss des Starenturms auf dem Erich Koch Höhenweg
Vorlage
0650/2016
Aktenzeichen
23 Lau 00 1/83
Art
Beschlussvorlage Ausschüsse/Ortsbeiräte

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

 

Der Starenturm befindet sich auf dem Grundstück Gemarkung Laubenheim, Flur 3, Nr. 219. Eigentümer ist die Aufbaugemeinschaft Laubenheim.

Das in der Nähe befindliche Gerätehaus steht auf dem Grundstück Gemarkung Laubenheim, Flur 3, Nr. 226/1, das sich ebenfalls im Privateigentum befindet und verpachtet ist.

 

Zwar ist die Stadt Mainz wegen ihrer Weinbauflächen auch Mitglied der Aufbaugemeinschaft, sie kann jedoch nicht alleine über einen Abriss des Starenabwehrturms entscheiden. Eine entsprechende Abstimmung mit den übrigen Mitgliedern der Aufbaugemeinschaft ist noch nicht abgeschlossen.

 

Das Amt für Wirtschaft und Liegenschaften hat mit den Grundstückseigentümern des anderen Grundstückes Kontakt aufgenommen und auf die bestehende, unbefriedigende Situation hingewiesen. Ziel ist es in enger Zusammenarbeit zwischen den Grundstückseigentümern, dem Ortsbeirat und der Stadt eine optische Verbesserung zu erzielen.