Der
Stadtrat beschließt, nach den Vorberatungen im Jugendhilfeausschuss und im Ausschuss
für Finanzen und Beteiligungen, dass die Erhöhung des städtischen Zuschusses zu
den Bau- und Ausstattungskosten freier Träger von 40 auf 60 % über den
30.09.2015 bestehen bleibt.
Für
Bauvorhaben, die bis zum 30.09.2018 beantragt und bis zum 31.12.2020
abgeschlossen werden, wird der erhöhte Zuschusssatz von 60 % bewilligt.
Für
nach dieser Maßgabe neu geschaffene und belegte Plätze für Mainzer Kinder im
Alter von unter drei Jahren zahlt die Stadt Mainz weiterhin dauerhaft einen
jährlichen Bonus in der am 05.12.2012 beschlossenen Höhe (s. Punkt 2).
Entsprechend werden die im Anhang
befindlichen „Richtlinien über die
Gewährung von städt. Zuschüssen zu den Bau- und Ausstattungskosten von Kindertagesstätten
im Jugendamtsbezirk Mainz“ beschlossen und treten ab sofort in Kraft. Die vom
Stadtrat am 01.10.2014 beschlossenen „Richtlinien über die Gewährung von städt.
Zuschüssen zu den Bau- und Ausstattungskosten von Kindertagesstätten im Jugendamtsbezirk
Mainz“ treten damit außer Kraft.
Der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfehlen, der Stadtrat beschließt die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 1.683.000 € für 2017 und in Höhe von 1.683.000 € für 2018 für den Doppelhaushalt 2017/2018 anzumelden.