Betreff
Finanzierung der Schulsozialarbeit (ÖDP)
Vorlage
0241/2016
Art
Anfrage (Stadtrat)

Die Schulsozialarbeit wird laut Informationen auf der städtischen Homepage „durch die Stadt Mainz an allen staatlichen Grundschulen und zwei Förderschulen geleistet. An allen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen und an zwei berufsbildenden Schulen wird Schulsozialarbeit durch freie Träger der Jugendhilfe umgesetzt.“ (Zitat: https://www.mainz.de/vv/produkte/jugend_und_familie/181010100000076611.php)

 

Die veränderten Anforderungen an den bestehenden Schulformen erfordern auch neue Wege der Fürsorge und notwendigen pädagogischen Betreuung. Die Probleme der Jugendlichen sind allgegenwärtig – Mobbing, Alkoholmissbrauch, Gewalt, Essstörungen und vieles mehr. Insbesondere auch unter Berücksichtigung der neuen Gegebenheiten durch den Zuzug von Flüchtlingsfamilien ist die Arbeit von SchulsozialarbeiterInnen dringend notwendig und sinnvoll, zielt sie doch auf die Entwicklung von sozialen Kompetenzen und erfolgreiche Integration ab. Zudem ist sie eine Hilfestellung bei Konfliktbewältigungen und Lebenskrisen. Die deutliche Unterversorgung an den Integrierten Gesamtschulen und die fehlende schulsozialarbeiterische Begleitung und Versorgung z.B. an Gymnasien sollte schnellstens im Zuge von zusätzlichen Schulsozialarbeiterstellen verändert werden.

 

Darüber hinaus ist es wichtig, die Schulsozialarbeit an den Grundschulen aufrecht zu erhalten. Mit Sachstandsbericht vom 11.2.2015 hat die Stadt Mainz die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit an Mainzer Grundschulen über das Jahr 2014 hinaus als gesichert erklärt. Im Sachstandsbericht (0009/2015) heißt es hierzu:  „Das Land stellt den Kommunen ab 2015 jährlich 10 Millionen Euro im Rahmen des kommunalen Unterstützungsfonds für inklusiv-sozialintegrative Aufgaben zur Verfügung. Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 01.10.2014 beschlossen, die Landesförderung zweckgebunden für die Anschlussfinanzierung der Schulsozialarbeit an den Mainzer Grundschulen und die Koordinationsstelle beim Amt für Jugend und Familie einzusetzen. Sollten die Landesmittel für eine umfängliche Weiterfinanzierung nicht ausreichen, werden die für 2015 zusätzlich benötigten Haushaltsmittel einmalig von der Stadt Mainz übernommen. Grundsätzlich soll die Finanzierung der Schulsozialarbeit an Grundschulen weiter aus Mitteln des Bundes und des Landes erfolgen.“