Betreff
Satzung über die Nutzung von stadteigenen oder angemieteten Unterkünften für Asylbewerber und Flüchtlinge, die nicht vom Geltungsbereich des Landesaufnahmegesetzes erfasst werden
Vorlage
0208/2016
Art
Anfrage (Stadtrat)
Der
Landkreis Mainz-Bingen hat am 21.12.2015 die voran genannte Satzung
beschlossen. Darin sind Anwendungsbereich, Nutzungsverhältnis, Beginn der
Nutzung, Ausgestaltung der Nutzung und Gebühren geregelt.