Der
Stadtvorstand / der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen / der Stadtrat
beschließt
zu
a) - die
Flächennutzungsplanänderung Nr. 43 mit Begründung gemäß § 1 Abs. 3
BauGB
i.V.m. § 32 GemO,
- die
zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB.
-Fortsetzung
zum Beschlussvorschlag-
zu
b) - die
Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen aus der erneuten, eingeschränkten
Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,
- unter
Abwägung der privaten und öffentlichen Belange und in Kenntnis des
städtebaulichen Vertrages den oben
angegebenen Bebauungsplanentwurf gemäß § 10 BauGB als Satzung mit Begründung
sowie den Erlass gestalterischer Vorschriften gemäß § 88 LBauO i. V. m. § 9
Abs. 4 BauGB,
- die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB.