Betreff
Bürgerhaus Hechtsheim (ÖDP)
Vorlage
2085/2015
Art
Anfrage (Stadtrat)

Als K.O.-Faktor für den Weiterbetrieb des Bürgerhauses Hechtsheim nach Ende des Jahres 2015 wird nach einer kürzlich erfolgten Begehung die veraltete Lüftungsanlage benannt. Diese sei ab dem 01.01.2016 nicht mehr zugelassen. In dem Brandschutzgutachten vom Oktober 2013 wurden notwendige Sicherheitsmaßnahmen in 4 Kategorien (Prioritäten I - IV) eingeteilt. Neben sofort erforderlichen Veränderungen der Priorität I (wie z.B. an den Flucht- und Rettungswegen) wurde die Lüftungsanlage mit Priorität II-III als ein bis Ende 2015 zu behebendes Defizit identifiziert (Punkt A.17 des Gutachtens). Oberbürgermeister Ebling hatte unverzüglich finanzielle Mittel in Höhe von 500.000 Euro für Sofortmaßnahmen am Bürgerhaus Hechtsheim bereitgestellt. Für die Ende 2013 vorgenommenen Maßnahmen mit Priorität I wurden ca. 60.000 Euro verausgabt.

Hingegen wurde ein Umbau der Lüftungsanlage mit den vorhandenen Restmitteln in Höhe von weit über 400.000 Euro nicht in Angriff genommen. Die Schließung des Bürgerhauses soll nun „in Raten“ erfolgen: Kegelbahn und einige andere Kellerräume ab dem 01.01.2016, die großen Räume im Erdgeschoss nach Ende der Fastnachtssaison im Februar 2016, das Jugendzentrum im Keller, die Altentagesstätte sowie das Restaurant hingegen erst Ende August 2016.