Der Stadtrat beschließt: Der
Lärmaktionsplan der Stadt Mainz wird entsprechend dem vorliegenden Entwurf vom Oktober
2015 fortgeschrieben. In diesem wird
a) Die Anordnung von Tempo 30 nachts
in der Rheinstraße aufgrund der festgestellten positiven Wirkungen über das
durchgeführte Pilotprojekt hinaus dauerhaft festgelegt.
b) Für die Sanierung der
Kaiserstraße der Einbau eines lärmmindernden Belags vorgesehen.
c) In der
Flugplatzstraße/Kurmainzstraße zur Entlastung der Anwohner vom Straßenverkehrslärm
auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungen Tempo 30 nachts angeordnet.
Jede weitere geplante Anordnung
von Tempo 30 nachts aus Lärmschutzgründen wird zuvor den städtischen Gremien
zur Beratung vorgelegt. Ergänzend zur straßenverkehrsbehördlichen Anordnung in
der Kurmainzstraße/Flugplatzstraße werden umfangreiche Asphaltarbeiten zur
Lärmreduzierung durchgeführt.
Für den Bereich der Rheinallee hat
das Verkehrsdezernat alle Ver- und Entsorgungsträger angeschrieben und gebeten,
den niveaugleichen Einbau und Ersatz verschlissener und Geräusch emittierender
Abdeckungen anzustreben.