Betreff
Aufstellung eines Lärmaktionsplanes für die Stadt Mainz gemäß § 47 d BImSchG
Vorlage
1826/2015
Aktenzeichen
67 05-34/01
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Ausschuss für Umwelt, Grün und Energie befürwortet den Entwurf zur „Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für die Landeshauptstadt Mainz“ vom Oktober 2015.

 

Der Stadtrat beschließt: Der Lärmaktionsplan der Stadt Mainz wird entsprechend dem vorliegenden Entwurf vom Oktober 2015 fortgeschrieben. In diesem wird

 

a)      Die Anordnung von Tempo 30 nachts in der Rheinstraße aufgrund der festgestellten positiven Wirkungen über das durchgeführte Pilotprojekt hinaus dauerhaft festgelegt.

b)     Für die Sanierung der Kaiserstraße der Einbau eines lärmmindernden Belags vorgesehen.

c)      In der Flugplatzstraße/Kurmainzstraße zur Entlastung der Anwohner vom Straßenverkehrslärm auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungen Tempo 30 nachts angeordnet.

 

Jede weitere geplante Anordnung von Tempo 30 nachts aus Lärmschutzgründen wird zuvor den städtischen Gremien zur Beratung vorgelegt. Ergänzend zur straßenverkehrsbehördlichen Anordnung in der Kurmainzstraße/Flugplatzstraße werden umfangreiche Asphaltarbeiten zur Lärmreduzierung durchgeführt.

Für den Bereich der Rheinallee hat das Verkehrsdezernat alle Ver- und Entsorgungsträger angeschrieben und gebeten, den niveaugleichen Einbau und Ersatz verschlissener und Geräusch emittierender Abdeckungen anzustreben.