Begründung:
Erzieherinnen
und Erzieher haben auch in Mainz knapp vier Wochen für bessere
Arbeitsbedingungen und eine höhere Anerkennung ihres Berufsstandes gestreikt.
Die
Schließung städtischer Kitas stellte die Familie vor hohe Anforderungen mit
Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, so dass häufig Zusatzkosten
auf die Familien zukam - ob durch
alternative Tagesbetreuung, Fahrtaufwendungen oder unbezahlten Urlaub.
Parallel lief die Bezahlung der Krippen- und Hortbeiträge weiter.
Unstreitig
ist der Anspruch von Eltern für die gezahlten Verpflegungskostenbeiträge
während des Streiks. Zu einer Rückerstattung der Krippen- und Hortgebühren ist
die Stadt rechtlich nicht verpflichtet. Aus Sicht der beantragenden Fraktionen
sollte die Stadt aber ausnahmsweise und einmalig, in diesem besonderen Fall,
keinen Beitrag für eine Leistung erheben, die aufgrund des Streiks wochenlang
nicht erbracht werden konnte. Die im gleichen Zeitraum nicht geleisteten
Vergütungen können aus Sicht der Fraktionen für die geplante Beitragserstattung
herangezogen werden. Für den Haushalt entsteht damit keine Mehrbelastung.