Betreff
Rückerstattung von Hort- und Krippenbeiträgen (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)
Vorlage
1249/2015
Art
Antrag (Stadtrat)

Begründung:

 

Erzieherinnen und Erzieher haben auch in Mainz knapp vier Wochen für bessere Arbeitsbedingungen und eine höhere Anerkennung ihres Berufsstandes gestreikt.

Die Schließung städtischer Kitas stellte die Familie vor hohe Anforderungen mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, so dass häufig Zusatzkosten auf die Familien zukam - ob durch  alternative Tagesbetreuung, Fahrtaufwendungen oder unbezahlten Urlaub. Parallel lief die Bezahlung der Krippen- und Hortbeiträge weiter. 

 

Unstreitig ist der Anspruch von Eltern für die gezahlten Verpflegungskostenbeiträge während des Streiks. Zu einer Rückerstattung der Krippen- und Hortgebühren ist die Stadt rechtlich nicht verpflichtet. Aus Sicht der beantragenden Fraktionen sollte die Stadt aber ausnahmsweise und einmalig, in diesem besonderen Fall, keinen Beitrag für eine Leistung erheben, die aufgrund des Streiks wochenlang nicht erbracht werden konnte. Die im gleichen Zeitraum nicht geleisteten Vergütungen können aus Sicht der Fraktionen für die geplante Beitragserstattung herangezogen werden. Für den Haushalt entsteht damit keine Mehrbelastung.