Betreff
Sachstandsbericht zu Antrag 0796/2015 der SPD, hier: Winzerpavillon
Vorlage
1213/2015
Aktenzeichen
23 Mz 25 3/15
Art
Beschlussvorlage Ausschüsse/Ortsbeiräte

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

 

Der Stadtrat hat die Verwaltung am 25.03.2015 beauftragt, gemeinsam mit den Mainzer Winzern ein Konzept für einen dauerhaften Weinstand im Bereich des Rheinufers zu entwickeln.

 

Die in dem Antrag 796/2015 aufgeführten Standorte sowie der von den Mainzer Winzern selbst favorisierte Standort am Fischtor wurden durch die Verwaltung geprüft und wie folgt beurteilt:

 

1. Rheingoldhalle/ ehemaliges Spielcasino

 

- Für die Nutzung als Weinprobierstand entstehen voraussichtlich hohe Kosten für

  Umbaumaßnahmen.

 

- Die Räume sind zurzeit von der Stadt an mainzplus vermietet.

 

- Durch die geplante Sanierung der Rheingoldhalle, könnte der Probierstand an diesem Standort längere Zeit nicht betrieben werden. Ferner ist geplant, den ehemaligen Casinobereich künftig als Tagungsort zu nutzen.

 

- Im Außenbereich könnten lediglich Sitzgelegenheiten ähnlich der benachbarten

  Außenbewirtschaftung des Hilton Hotels aufgestellt werden. Feste Aufbauten sind aufgrund der hier verlaufenden Versorgungsleitungen (Wasser, Strom und Gas) nicht möglich.

 

2. Nord-Ost Ecke vom Hilton Hotel

 

-  Denkmalschutzrechtliche Aspekte sind aufgrund der benachbarten Toranlage sowie

   des Kurfürstenzyklusses zu beachten.

 

- Ein Mindestabstand zum Hilton von 15 m ist aus immissionsschutzrechtlichen

  Gründen einzuhalten.

 

- Zu- und Durchfahrten zum Rheinufer sind aus Sicht der Feuerwehr uneingeschränkt

  freizuhalten.

 

- Aus Sicht des Tourismus ist der Standort nicht optimal geeignet.

 

3. Nördlich Hilton-Hotel

 

- Aufgrund der vorhandenen Gashochdruckleitungen und des hierzu gehörenden Schutz-

  streifens ist eine dauerhafte Errichtung eines Gebäudes nicht zulässig.

 

- Denkmalschutzrechtliche Aspekte sind zu beachten (Stellungnahme der Fachbehörde

   erforderlich).

 

- Zu- und Durchfahrten zum Rheinufer sind aus Sicht der Feuerwehr uneingeschränkt

  freizuhalten.

 

- Aus Sicht des Tourismus ist der Standort nicht gut geeignet.

 

4. Brückenkopf/ Theodor-Heuss-Brücke

 

-  Aufgrund der vorhandenen Gashochdruckleitung ist die Errichtung eines Bauwerkes

   hier nicht möglich.

 

-  Wegen der Denkmalzone sowie des Denkmals „Theodor-Heuss-Brücke“, muss die

   Fachbehörde entscheiden.

 

-  Der für die Bewirtschaftung erforderliche Gastronomiebereich im Brückenkopf ist noch

   dauerhaft bis mindestens 2017 vermietet und steht daher kurzfristig nicht zur Verfü-      

   gung.

 

5. Bereich am Rheinufer in Höhe Fischtor

 

- Eine Toilettenanlage ist hier zu errichten, da in unmittelbarer Nähe keine andere Mög-

  lichkeit vorhanden ist, sofern keine Kooperation o. ä. mit benachbarter Gastronomie

  erfolgen kann. Der Wirtschaftsbetrieb wäre mit Blick auf das Rheinufer als Ganzes einzubeziehen.

 

- Mit den Anwohnern besteht ein Konsens, dass über den aktuellen Stand hinausgehende zusätzliche  Nutzungen in diesem Bereich vorher mit den Anwohnern abzusprechen sind.  

 

- Hier schneiden sich mehrere Denkmalzonen. Denkmalschutzrechtliche Aspekte sind

  daher zu beachten.

 

- Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken, sofern lediglich eine

  Nutzung im Sinne der Bauvoranfrage mit maximal 50 Sitzplätzen erfolgt.

      

- Die Festlegung des Rheinuferforums sieht hier ein Freihalten der Zone vom Rheinufer über den Fischtorplatz mit Blickrichtung Dom vor.

 

-  Aus Sicht des Tourismus wäre der Standort hervorragend geeignet, da Laufwege in die

   Innenstadt und von der Innenstadt in Richtung Rhein diesen Standort passieren und     

   eine hohe Wahrnehmbarkeit gegeben ist. Auch Stadtführungen können diesen Stand-

   ort schnell erreichen.

   

6. Vor dem Rathaus zwischen den beiden Kiosken (neuer Vorschlag)

- Grundsätzlich wäre der Standort zwar denkbar, wird aber aufgrund fehlender Ver- und Entsorgungsanschlüsse kritisch gesehen. Diese Anschlüsse müssten aus Richtung Rathaus quer über den hochfrequentierten Promenadenbereich beigeführt werden und müssten daher mit einer langen Kabelbrücke überdeckt werden. In diesem Bereich müsste ein potentieller Standort weiter in Richtung Rheingoldhalle liegen.

 

Als Fazit ist festzuhalten, dass aus Sicht der Verwaltung keiner der genannten Standorte völlig ohne Einschränkung empfohlen werden kann. Für eine vertiefte Prüfung erscheint der Standort am Rheinufer auf Höhe des Fischtorplatzes geeignet. Dieser wird zugleich von den Mainzer Winzern bevorzugt, die laut Stadtratsbeschluss vom 25.03.2015 den Stand betreiben sollen.

 

Es ist daher vorgesehen, zunächst einen provisorischen Stand an diesem Standort zu installieren, um konkrete Erfahrungswerte zu sammeln. Sollte sich der Standort auch in der Praxis als geeignet erweisen, könnte ein fester Stand errichtet werden. Bis dahin müsste ein gestalterisches Gesamtkonzept (Weinstand mit Außenbereich sowie Lagerfläche, Mülltonnenstandplatz und Toilettenanlage) auch mit ergänzenden Nutzungskomponenten vorliegen, was für die abschließende Entscheidung unabdingbar ist.

 

Als Alternativstandort für die Testphase konnte ein Bereich zwischen dem hinteren Treppenabgang vom Jockel-Fuchs-Platz zum Rheinufer und dem Rathaus, direkt an der Rückseite der Tiefgarage, ausgemacht werden. Hier sind alle Ver- und Entsorgungsanschlüsse in unmittelbarer Nähe vorhanden. Auch dieser Standort soll alternativ in der Praxis getestet werden. Nach den Testläufen liegen dann konkrete Erfahrungswerte vor, die als Grundlage für eine abschließende Entscheidungsfindung dienen können.