Die Verwaltung
nimmt wie folgt Stellung:
Der Stadtrat hat die Verwaltung
am 25.03.2015 beauftragt, gemeinsam mit den Mainzer Winzern ein Konzept für
einen dauerhaften Weinstand im Bereich des Rheinufers zu entwickeln.
Die in dem Antrag 796/2015
aufgeführten Standorte sowie der von den Mainzer Winzern selbst favorisierte
Standort am Fischtor wurden durch die Verwaltung geprüft und wie folgt
beurteilt:
1. Rheingoldhalle/ ehemaliges
Spielcasino
-
Für die Nutzung als Weinprobierstand entstehen voraussichtlich hohe Kosten für
Umbaumaßnahmen.
- Die
Räume sind zurzeit von der Stadt an mainzplus vermietet.
- Durch die geplante Sanierung
der Rheingoldhalle, könnte der Probierstand an diesem Standort längere Zeit
nicht betrieben werden. Ferner ist geplant, den ehemaligen Casinobereich
künftig als Tagungsort zu nutzen.
- Im Außenbereich könnten
lediglich Sitzgelegenheiten ähnlich der benachbarten
Außenbewirtschaftung des Hilton Hotels aufgestellt werden. Feste
Aufbauten sind aufgrund der hier verlaufenden Versorgungsleitungen (Wasser,
Strom und Gas) nicht möglich.
2. Nord-Ost Ecke vom Hilton Hotel
-
Denkmalschutzrechtliche Aspekte sind aufgrund der benachbarten Toranlage
sowie
des Kurfürstenzyklusses zu beachten.
- Ein Mindestabstand zum Hilton von 15 m ist aus immissionsschutzrechtlichen
Gründen einzuhalten.
- Zu- und Durchfahrten zum Rheinufer
sind aus Sicht der Feuerwehr uneingeschränkt
freizuhalten.
- Aus Sicht des Tourismus ist der
Standort nicht optimal geeignet.
3. Nördlich Hilton-Hotel
- Aufgrund der vorhandenen
Gashochdruckleitungen und des hierzu gehörenden Schutz-
streifens
ist eine dauerhafte Errichtung eines Gebäudes nicht zulässig.
- Denkmalschutzrechtliche Aspekte sind zu
beachten (Stellungnahme der Fachbehörde
erforderlich).
- Zu- und Durchfahrten zum Rheinufer
sind aus Sicht der Feuerwehr uneingeschränkt
freizuhalten.
- Aus Sicht des Tourismus ist der
Standort nicht gut geeignet.
4. Brückenkopf/
Theodor-Heuss-Brücke
- Aufgrund
der vorhandenen Gashochdruckleitung ist die Errichtung eines Bauwerkes
hier nicht möglich.
- Wegen der Denkmalzone
sowie des Denkmals „Theodor-Heuss-Brücke“, muss die
Fachbehörde
entscheiden.
- Der für die Bewirtschaftung erforderliche
Gastronomiebereich im Brückenkopf ist noch
dauerhaft bis mindestens 2017 vermietet und
steht daher kurzfristig nicht zur Verfü-
gung.
5. Bereich am Rheinufer in Höhe
Fischtor
-
Eine Toilettenanlage ist hier zu errichten, da in unmittelbarer Nähe keine
andere Mög-
lichkeit vorhanden ist, sofern keine
Kooperation o. ä. mit benachbarter Gastronomie
erfolgen kann. Der Wirtschaftsbetrieb wäre
mit Blick auf das Rheinufer als Ganzes einzubeziehen.
-
Mit den Anwohnern besteht ein Konsens, dass über den aktuellen Stand hinausgehende
zusätzliche Nutzungen in diesem Bereich
vorher mit den Anwohnern abzusprechen sind.
- Hier schneiden sich mehrere
Denkmalzonen. Denkmalschutzrechtliche Aspekte sind
daher zu beachten.
- Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht
bestehen keine Bedenken, sofern lediglich eine
Nutzung
im Sinne der Bauvoranfrage mit maximal 50 Sitzplätzen erfolgt.
- Die
Festlegung des Rheinuferforums sieht hier ein Freihalten der Zone vom Rheinufer
über den Fischtorplatz mit Blickrichtung Dom vor.
-
Aus Sicht des Tourismus wäre der Standort hervorragend geeignet, da
Laufwege in die
Innenstadt und von der Innenstadt in Richtung Rhein diesen Standort
passieren und
eine hohe Wahrnehmbarkeit gegeben ist. Auch Stadtführungen können diesen
Stand-
ort schnell erreichen.
6. Vor dem Rathaus zwischen den
beiden Kiosken (neuer Vorschlag)
- Grundsätzlich wäre der Standort
zwar denkbar, wird aber aufgrund fehlender Ver- und Entsorgungsanschlüsse
kritisch gesehen. Diese Anschlüsse müssten aus Richtung Rathaus quer über den
hochfrequentierten Promenadenbereich beigeführt werden und müssten daher mit
einer langen Kabelbrücke überdeckt werden. In diesem Bereich müsste ein
potentieller Standort weiter in Richtung Rheingoldhalle liegen.
Als
Fazit ist festzuhalten, dass aus Sicht der Verwaltung keiner der genannten Standorte
völlig ohne Einschränkung empfohlen werden kann. Für eine vertiefte Prüfung erscheint
der Standort am Rheinufer auf Höhe des Fischtorplatzes geeignet. Dieser wird
zugleich von den Mainzer Winzern bevorzugt, die laut Stadtratsbeschluss vom
25.03.2015 den Stand betreiben sollen.
Es
ist daher vorgesehen, zunächst einen provisorischen Stand an diesem Standort zu
installieren, um konkrete Erfahrungswerte zu sammeln. Sollte sich der Standort
auch in der Praxis als geeignet erweisen, könnte ein fester Stand errichtet
werden. Bis dahin müsste ein gestalterisches Gesamtkonzept (Weinstand mit
Außenbereich sowie Lagerfläche, Mülltonnenstandplatz und Toilettenanlage) auch
mit ergänzenden Nutzungskomponenten vorliegen, was für die abschließende
Entscheidung unabdingbar ist.
Als
Alternativstandort für die Testphase konnte ein Bereich zwischen dem hinteren
Treppenabgang vom Jockel-Fuchs-Platz zum Rheinufer und dem Rathaus, direkt an
der Rückseite der Tiefgarage, ausgemacht werden. Hier sind alle Ver- und
Entsorgungsanschlüsse in unmittelbarer Nähe vorhanden. Auch dieser Standort
soll alternativ in der Praxis getestet werden. Nach den Testläufen liegen dann
konkrete Erfahrungswerte vor, die als Grundlage für eine abschließende
Entscheidungsfindung dienen können.