Betreff
gem. Änderungsantrag: Freihandel (TTIP,CETA,TiSA) - kommunale Daseinsvorsorge schützen (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vorlage
0599/2015/1
Art
Antrag (Stadtrat)
Referenzvorlage

Begründung:

Die genannten Institutionen werden aufgefordert sich für den uneingeschränkten Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung, den Schutz und Fortbestand kommunaler Daseinsfürsorge und der kommunalen Kultur-, Sport- und Bildungspolitik (als Beispiele seien hier Theater, VHS, aber auch Sportvereine und Sportbünde mit ihrer jeweiligen Förderstruktur genannt) sowie für faire Löhne, hohe Arbeits- und Umweltstandards einzusetzen.

 

Die Daseinsvorsorge gehört in öffentliche Hand und darf nicht durch „Marktzugangsverpflichtungen“ ausgehöhlt werden. Rekommunalisierungen müssen möglich sein. Wir wollen als Mainzer Stadtrat beispielsweise unsere Stromerzeugung, den Nahverkehr und die Wasserversorgung über Stadtwerke, KMW und MVG weiterhin gewährleisten können.

 

Regelungen zum öffentlichen Beschaffungswesen dürfen nicht hinter gerade erst reformierte europäische Vergaberegeln zurückfallen und die kommunale Organisationsfreiheit einschränken. Das gilt für zulässige Inhouse-Vergaben und ganz besonders für die interkommunale Zusammenarbeit. In Mainz gilt dies besonders im Bereich der Entsorgung.

 

Die Errungenschaften und unsere kommunale Regelungskompetenz im Arbeits-, Daten-, Verbraucher- und Umweltschutz dürfen durch die Abkommen nicht ausgehebelt werden. Der Umwelt und Naturschutz ist für die Lebensqualität in der Kommune unerlässlich, egal ob es um Poldergebiete, renaturierte Gebiete oder Kaltluftentstehungsgebiete geht. Wir als Kommune müssen hier unsere Lebensqualität über die Interessen von internationalen Konzernen stellen.

 

Statt der umstrittenen privaten Schiedsgerichte sollen die Vorschläge für eine internationale Handelsgerichtsbarkeit mit neutralen öffentlich-rechtlichen Richtern für den Streitfall weiter verfolgt werden.

 

Die Verhandlungen müssen unter voller Transparenz und demokratischer Kontrolle stattfinden. Die Abkommen bedürfen der Zustimmung der nationalen Parlamente. Die Kommunen sollen die Möglichkeit haben, ihre Interessen durch die kommunalen Spitzenverbände und den Verband kommunaler Unternehmen in die Verhandlungen einzubringen.