Betreff
Kostenerstattung für die Unterbringung von Flüchtlingen (CDU)
Vorlage
1743/2014/2
Art
Antrag (Stadtrat)

Begründung:

 

Die Aufnahme von Flüchtlingen und die Bereitstellung geeigneter Unterkünfte ist für viele Kommunen eine große Herausforderung. Dies gilt insbesondere auch für die Landeshauptstadt Mainz. Neben den bisher schon aufgenommenen Flüchtlingen werden allein im Jahr 2015 weitere circa 600 Menschen erwartet. Der Stadtrat hat in den vergangenen Monaten mehrfach mit überwältigender Mehrheit wichtige Zeichen gesetzt, dass die Flüchtlinge, die in ihrer Heimat vielfach furchtbares Leid erleben mussten, willkommen sind. Mainz ist eine tolerante und weltoffene Stadt. Gemeinsam mit vielen engagierten Bürgerinnen und Bürgern und verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen ist es unser Ziel, diese Menschen zu integrieren, ihnen zu helfen und ihnen eine neue Heimat zu geben.

 

Um für Entlastung zu sorgen, hat der Bund angekündigt, dass die Überlassung von Immobilien des Bundes an Länder und Kommunen zur Unterbringung von Asylbewerbern künftig mietzinsfrei erfolgt. Dies bedeutet eine Kostenentlastung in der Größenordnung von jährlich 25 Millionen Euro. Zudem erklärt sich der Bund bereit, Länder und Kommunen im Jahre 2015 in Höhe von 500 Millionen Euro zu entlasten. Im Jahr 2016 wird der Bund einen weiteren Betrag in Höhe von 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen, sofern die Belastung der Länder und Kommunen im bisherigen Umfang fortbesteht. Diese zusätzlich zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel sind zum Ausgleich von Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen bestimmt.

 

Gleichwohl bleibt die Problematik bestehen, dass es angesichts der immer größer werdenden Zahl von Flüchtlingen gerade auch aufgrund des bestehenden allgemeinen Wohnraummangels überaus schwierig ist, geeignete Unterkünfte zu finden. Zudem sind aufgrund der angespannten Situation die Kosten für die Anmietung von Wohnungen sehr hoch. Momentan erstattet das Land Rheinland-Pfalz den Kommunen pro Asylsuchendem 502,00 Euro. Dieser Betrag ist aber aufgrund der hohen Kosten für Mainz längst nicht mehr ausreichend. Durch die nicht ausreichenden Erstattungsmittel verschlechtert sich die dramatische Finanzlage der Stadt weiter.  Es ist nicht nachvollziehbar, warum die unterschiedlichen Gegebenheiten in den rheinland-pfälzischen Regionen bei der Zuweisung der finanziellen Mittel bisher überhaupt nicht berücksichtigt werden. Schließlich sind die Kosten in der Landeshauptstadt Mainz beispielsweise deutlich höher als in den meisten ländlichen Teilen des Landes. Es ist deshalb an der Zeit, dass sich die Verwaltung der Stadt Mainz bei der Landesregierung für eine Veränderung der finanziellen Zuweisungen an die Kommunen einsetzt, um eine Verbesserung der Situation zu erreichen.

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.