Betreff
Gemeinsamer Änderungsantrag zum Antrag „Sozialer Wohnungsbau – Wohnraum für Flüchtlinge“ (1721/2014) der ÖDP-Stadtratsfraktion (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)
Vorlage
1721/2014/2
Art
Antrag (Stadtrat)
Referenzvorlage

Begründung:

 

Öffentlich geförderte Wohnungen im Rahmen des ISB-Programmes Neubau unterliegen einer Belegungsbindung. Das Angebot greift nach § 13 LWoFG nur für Haushalte mit geringem Einkommen oder Haushalte mit Einkommen, die diese Grenze um nicht mehr als 60% übersteigen. In diesen Fällen wird die Miete bei Einzug auf 6 € bzw. 7 € je qm (kalt) gedeckelt. Erforderlich ist ein Wohnberechtigungsschein, den die Stadt Mainz ausstellt. Flüchtlinge haben einen anderen Status. Sie erhalten keinen Wohnberechtigungsschein und unterliegen eben nicht dem o.a. öffentlichen Fördersystem.

 

Projekte für geförderten Wohnraum und Wohnraum für Flüchtlinge sind daher getrennt voneinander zu betrachten.

Des Weiteren steht die Verwaltung mit der Wohnbau Mainz GmbH im laufenden Kontakt, um zu klären, inwieweit bestehender leerstehender oder frei werdender Wohnraum der Wohnbau Mainz GmbH zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden kann. Die Wohnungsnachfrage in Mainz übersteigt grundsätzlich das Angebot um ein Vielfaches.

 

Angesichts der angekündigten Aufnahme von weiteren 600 Flüchtlingen allein im nächsten Jahr ist es nicht umsetzbarbar, dass die Unterbringung über das Angebot an frei werdenden Wohnungen am Mainzer Wohnungsmarkt abgedeckt werden kann. Die Stadt Mainz prüft bereits alle Möglichkeiten, um die Unterbringung der Flüchtlinge auch in Zukunft in angemessener Form zu gewährleisten.   

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.