Betreff
Betrieb einer Eisbahn auf dem Gutshof Laubenheimer Höhe (ÖDP)
Vorlage
1686/2014
Art
Anfrage (Stadtrat)

Das Hofgut Laubenheimer Höhe hat seit 7.11.2014 erneut eine Eisbahn im Hofgarten mit einer Gesamtfläche von 400 qm aufbauen lassen. Die Eisbahn ist öffentlich zugänglich von Montag bis Freitag ab 14:00 Uhr sowie Samstag und Sonntag ab 11:00 Uhr. Die Eisbahn wurde bereits in den vergangenen Jahren jeweils über mehrere Monate hinweg im Herbst/Winter auch unabhängig von der Weihnachtszeit betrieben.

In der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gutshof Laubenheimer Höhe (L 68)“ heißt es auf Seite 15, Punkt 10.1, Art der baulichen Nutzung:

[…]für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „L 68“ [wird] ein Sondergebiet (SO) […] festgesetzt. Das Sondergebiet wird […] in die Sondergebiete SO 1, SO 2 und SO 3 gestaffelt. Im Sondergebiet SO 1 „Gastronomie“ sind nur Schank- und Speisewirtschaften sowie die mit gastronomischen Einrichtungen in einem engen räumlichen und betrieblichen Zusammenhang stehenden Büro- und Verwaltungsräume zulässig. […] Durch die konkrete nutzungsbezogene Festsetzung der einzelnen Sondergebiete kann im Falle von Betriebsaufgaben die Ansiedlung anderer Nutzungen, die mit dem Außenbereich und dem Erholungsraum „Laubenheimer Höhe“ unverträglich sind, verhindert werden.