Betreff
Aufhebung vorhabenbezogener Bebauungsplan "O 54" Bebauungsplan "Bebauung am Landwehrweg - VEP-Aufhebung (O 54/A)" hier: - Behandlung der Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Vorlage
1488/2014
Aktenzeichen
61 26 O 54/A
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Stadtvorstand / der Ortsbeirat Mainz-Oberstadt, der  Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt im o. g. Bebauungsplanaufhebungsverfahren:

                               

1.         die Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB,

 

2.         unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den o. g. Bebauungsplanentwurf gem. § 10 BauGB als Satzung mit Begründung