Betreff
Anordnung der Baulandumlegung „Nino-Erné-Straße“ (Le 2)
Vorlage
1461/2014
Aktenzeichen
60 / 62 61 1 Le 2
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
gemäß
§ 46 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in seiner geltenden Fassung wird für den
sich in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Nino-Erné-Straße“ (Le 2)
die Baulandumlegung angeordnet.
Die
genaue Abgrenzung des Umlegungsgebietes ist Gegenstand des durch den
Umlegungsausschuss zu fassenden Umlegungsbeschluss nach § 47 BauGB.