Betreff
Anordnung der Baulandumlegung „Nino-Erné-Straße“ (Le 2)
Vorlage
1461/2014
Aktenzeichen
60 / 62 61 1 Le 2
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

gemäß § 46 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in seiner geltenden Fassung wird für den sich in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Nino-Erné-Straße“ (Le 2) die Baulandumlegung angeordnet.

 

Die genaue Abgrenzung des Umlegungsgebietes ist Gegenstand des durch den Umlegungsausschuss zu fassenden Umlegungsbeschluss nach § 47 BauGB.