Der Behindertenparkplatz am
Einkaufszentrum Mainz Lerchenberg weist statt der eigentlich geforderten Breite
von 3,50 m nur die normale Größe eines Parkplatzes von ca. 2,50 m auf. Der
Ortsbeirat Lerchenberg hat daher einstimmig beantragt, den Parkplatz entsprechend
zu verbreitern. Dezernentin Katrin Eder hat dies abgelehnt mit folgender
Begründung: „Eine Verbreiterung des Behindertenparkplatzes ist entsprechend der
EAR 05 (Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs) nicht erforderlich.
Durch die Lage des Stellplatzes an einem Gehweg kann dieser als Bewegungsfläche
dem Stellplatz zugerechnet werden. Die vorhandene Stellplatzbreite ist deshalb
zulässig und rechtfertigt daher keine finanziellen Aufwendungen für den Umbau.“
Auf Nachfrage beim
Verkehrsüberwachungsamt erfuhr Ortsbeiratsmitglied Karl-Heinz Schimpf (ÖDP),
dass der Gehsteig links von der Parkfläche aber keinesfalls zum Parken
mitgenutzt werden darf, nur zum Aus- bzw. Einsteigen. Die geforderte
Verbreiterung des Parkplatzes würde jedoch in keiner Weise die Nutzung des
Gehweges beeinträchtigen.