Betreff
Behindertengerechter Parkplatz auf dem Lerchenberg (ÖDP)
Vorlage
1324/2014
Art
Anfrage (Stadtrat)

Der Behindertenparkplatz am Einkaufszentrum Mainz Lerchenberg weist statt der eigentlich geforderten Breite von 3,50 m nur die normale Größe eines Parkplatzes von ca. 2,50 m auf. Der Ortsbeirat Lerchenberg hat daher einstimmig beantragt, den Parkplatz entsprechend zu verbreitern. Dezernentin Katrin Eder hat dies abgelehnt mit folgender Begründung: „Eine Verbreiterung des Behindertenparkplatzes ist entsprechend der EAR 05 (Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs) nicht erforderlich. Durch die Lage des Stellplatzes an einem Gehweg kann dieser als Bewegungsfläche dem Stellplatz zugerechnet werden. Die vorhandene Stellplatzbreite ist deshalb zulässig und rechtfertigt daher keine finanziellen Aufwendungen für den Umbau.“

Auf Nachfrage beim Verkehrsüberwachungsamt erfuhr Ortsbeiratsmitglied Karl-Heinz Schimpf (ÖDP), dass der Gehsteig links von der Parkfläche aber keinesfalls zum Parken mitgenutzt werden darf, nur zum Aus- bzw. Einsteigen. Die geforderte Verbreiterung des Parkplatzes würde jedoch in keiner Weise die Nutzung des Gehweges beeinträchtigen.