Betreff
Kommunaler Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) hier: Abschluss des 1. Änderungsvertrags zum Konsolidierungsvertrag
Vorlage
1168/2014
Aktenzeichen
20 50 00 / 2
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Ausschuss für Finanzen und wirtschaftliche Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat beschließt die um die Konsolidierungsmaßnahme „Erhöhung der Bürgschaftsprämien“ erweiterte Liste der Konsolidierungsmaßnahmen und ermächtigt den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Mainz den erarbeiteten 1. Änderungsvertrag zum KEF-RP mit Wirkung vom 01.01.2012 zu unterzeichnen.