Betreff
Städtische Zuschüsse an freie Träger von Kindertagesstätten
Vorlage
0993/2014
Aktenzeichen
51 03 04
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Die Erhöhung des städtischen Zuschusses zu den Bau- und Ausstattungskosten freier Träger von 40 % auf 60 % bleibt über den 30.09.2014 hinaus bis zum 30.09.2015 bestehen.

Für nach der derzeit gültigen Richtlinie genehmigte, aber zum 30.09.2014 noch nicht abgeschlossene Maßnahmen gilt weiterhin der Zuschusssatz von 60 %.

 

Für Bauvorhaben, die bis zum 30.09.2015 beantragt und bis zum 31.12.2017 abgeschlossen werden, wird der erhöhte Zuschusssatz von 60 % gewährt.

Für nach dieser Maßgabe neu geschaffene und belegte Plätze für Mainzer Kinder im Alter unter drei Jahren zahlt die Stadt Mainz weiterhin dauerhaft einen jährlichen Bonus in der am 05.12.2012 beschlossenen Höhe (siehe Punkt 2)

 

Entsprechend werden die im Anhang befindlichen „Richtlinien über die Gewährung von städt. Zuschüssen zu den Bau- und Ausstattungskosten von Kindertagesstätten im Jugendamtsbezirk Mainz“ beschlossen und treten am 01.10.2014 in Kraft. Die vom Stadtrat am 06.12.2012 beschlossenen „Richtlinien über die Gewährung von städt. Zuschüssen zu den Bau- und Ausstattungskosten von Kindertagesstätten im Jugendamtsbezirk Mainz“ treten damit außer Kraft. 

 

Der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfehlen, der Stadtrat beschließt die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 300.500 € für 2015 und in Höhe von 300.500 € für 2016 auf die Nachmeldeliste für den Doppelhaushalt 2015/2016 aufzunehmen.