Für
nach der derzeit gültigen Richtlinie genehmigte, aber zum 30.09.2014 noch nicht
abgeschlossene Maßnahmen gilt weiterhin der Zuschusssatz von 60 %.
Für
Bauvorhaben, die bis zum 30.09.2015 beantragt und bis zum 31.12.2017
abgeschlossen werden, wird der erhöhte Zuschusssatz von 60 % gewährt.
Für
nach dieser Maßgabe neu geschaffene und belegte Plätze für Mainzer Kinder im
Alter unter drei Jahren zahlt die Stadt Mainz weiterhin dauerhaft einen
jährlichen Bonus in der am 05.12.2012 beschlossenen Höhe (siehe Punkt 2)
Entsprechend
werden die im Anhang befindlichen „Richtlinien
über die Gewährung von städt. Zuschüssen zu den Bau- und Ausstattungskosten von
Kindertagesstätten im Jugendamtsbezirk Mainz“ beschlossen und treten am
01.10.2014 in Kraft. Die vom Stadtrat am 06.12.2012 beschlossenen „Richtlinien
über die Gewährung von städt. Zuschüssen zu den Bau- und Ausstattungskosten von
Kindertagesstätten im Jugendamtsbezirk Mainz“ treten damit außer Kraft.
Der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfehlen, der Stadtrat beschließt die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 300.500 € für 2015 und in Höhe von 300.500 € für 2016 auf die Nachmeldeliste für den Doppelhaushalt 2015/2016 aufzunehmen.