Der
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat beschließt:
1. die Feststellung
des Jahresabschlusses der Mainzer Alten- und Wohnheime gGmbH für das
Geschäftsjahr 2013 mit einer Bilanzsumme i.H.v. 2.096.299,20 €, einem
Jahresfehlbetrag i.H.v. 885.665,76 € und einem nicht durch Eigenkapital
gedeckten Fehlbetrag i.H.v. 1.181.413,89 €,
2. den
Ergebnisverwendungsvorschlag, wonach der Verlustvortrag zum 31.12.2013 i.H.v.
796.748,13 € und der Jahresfehlbetrag zum 31.12.2013 i.H.v. 885.665,76 € durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage i.H.v.
475.000 € teilweise ausgeglichen werden und der verbleibende Betrag i.H.v.
1.207.413,89 € auf neue Rechnung vorzutragen ist,
3. die
außerplanmäßige Mittelbereitstellung i.H.v. 580.665,76 € im Haushalt der
Stiftung Bürgerliche Hospizien,
4. die
außerplanmäßige Mittelbereitstellung i.H.v. 885.665,76 € im Haushalt der Stadt
Mainz als Verlustausgleichszuweisung der Gesellschafterin Stadt Mainz an den
Hospizienfonds,
5. die Entlastung
der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2013,
6. die Entlastung
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013,
7. den Prüfbericht
der Dr. Dornbach Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung
des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013.