- Beschlussvorschlag s. Seite 2 -
Der Stadtvorstand / der Bau- und
Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt zu den
o.g. Bauleitplanentwürfen:
zu
a) - die
Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,
- die
erneute Vorlage in Planstufe II,
- die
erneute Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 a Abs. 3 BauGB.
zu
b) - die
Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,
- die
erneute Vorlage in Planstufe II,
- die
erneute Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 a Abs. 3 BauGB.