Betreff
Bauleitplanverfahren "M 103" (Satzungsbeschluss) Bebauungsplanverfahren "Nerobergstraße (M 103)" hier: - Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Vorlage
0745/2014
Aktenzeichen
61 26 Mo 103
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Der Stadtvorstand / der Bau- und
Sanierungsausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt zum
o. g. Bauleitplanentwurf
1. die Zurückweisung bzw. Aufnahme der
Stellungnahmen aus der erneuten eingeschränkten Offenlage gemäß § 3 Abs. 2
BauGB,
2. unter Abwägung der privaten und öffentlichen
Belange den o. g. Bebauungsplanentwurf gemäß § 10 BauGB als Satzung mit
Begründung sowie den Erlass gestalterischer Vorschriften gemäß § 88 LBauO i. V.
m. § 9 Abs. 4 BauGB.