Betreff
Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter in Mainz (PRO MAINZ)
Vorlage
0019/2014
Art
Anfrage (Stadtrat)
Verurteilte
Kinderschänder und Sexualstraftäter leben nach ihrer Haftentlassung oftmals
wieder in ihrem Wohnumfeld. In einem aktuellen Fall im hessischen Seligenstadt
wohnt ein wegen sexuellen Missbrauchs verurteilter Straftäter, der sich in 21
Fällen an Kindern und Jugendlichen vergangen hat und völlig uneinsichtig ist im
näheren Umfeld dreier Schulen und deren Schulwege. Dieser Sexualstraftäter wird
von der Polizei als hochgefährlich eingestuft und in der Zentralstelle zur
Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter (ZÜRS) geführt.