Betreff
Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter in Mainz (PRO MAINZ)
Vorlage
0019/2014
Art
Anfrage (Stadtrat)

Verurteilte Kinderschänder und Sexualstraftäter leben nach ihrer Haftentlassung oftmals wieder in ihrem Wohnumfeld. In einem aktuellen Fall im hessischen Seligenstadt wohnt ein wegen sexuellen Missbrauchs verurteilter Straftäter, der sich in 21 Fällen an Kindern und Jugendlichen vergangen hat und völlig uneinsichtig ist im näheren Umfeld dreier Schulen und deren Schulwege. Dieser Sexualstraftäter wird von der Polizei als hochgefährlich eingestuft und in der Zentralstelle zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter (ZÜRS) geführt.